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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. September 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz: Auch TikTok macht mit

TikTok ist dem EU-Verhaltenskodex gegen illegale Hetze im Netz beigetreten. Die Videoplattform ist bereits das neunte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Im Juni von der Kommission...

TikTok ist nach Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, Snapchat, Dailymotion und Jeuxvideo.com das neunte Unternehmen, das dem EU-Verhaltenskodex beigetreten ist. Wie die Ergebnisse der im Juni 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten fünften Bewertung zeigen, führt der Verhaltenskodex dazu, dass Technologieunternehmen 90 Prozent der markierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden bewerten und 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hassreden gelten, entfernen. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 und 28 Prozent.

Die EU-Kommission mahnte allerdings an, dass die Unternehmen die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen müssen. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren aufgreifen.

Nächste Schritte

Die Kommission hatte am 2. Juni eine öffentliche Konsultation zum Gesetz über digitale Dienste gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Meinungen, Fakten und Daten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Online-Plattformen, wissenschaftlichen Kreisen, der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern einholen, die dabei helfen sollen, das künftige Regelwerk für digitale Dienste auszugestalten.

Hintergrund

Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt „die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.

Weitere Informationen:

EU-Verhaltenskodex

Factsheet: Wie der Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet beiträgt

Pressemitteilung zur fünften Bewertung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet

Factsheet mit Schlüsselzahlen zur fünften Bewertung des Verhaltenskodex

Fragen und Antworten zur fünften Bewertung des Verhaltenskodex

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu ( E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. September 2020
Autor
Vertretung in Deutschland