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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Februar 2019Vertretung in Deutschland

EU-Verhandlungsführer erreichen Durchbruch bei der Modernisierung des Urheberrechts

Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, faire Vergütung für Kreative, Schutz für Qualitätsjournalismus und der freien Meinungsäußerung: Gestern (Mittwoch) haben das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Kommission eine politische...

Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel ergänzte: „Die lang erwartete Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie ist ein wichtiger Eckpfeiler für unseren digitalen Binnenmarkt. Durch die Schaffung eines klareren Rechtsrahmens, der für die digitale Welt geeignet ist, wird er den Kultur- und Kreativsektor stärken und den europäischen Bürgern einen Mehrwert bringen.“

Besserer Schutz für europäische Autoren und Künstler sowie für den Journalismus

Die neue Richtlinie stärkt die Position der europäischen Autoren und Künstler im digitalen Umfeld und fördert den hochwertigen Journalismus in der EU:

- Insbesondere bringt es spürbare Vorteile für alle Kreativsektoren, insbesondere für die Urheber und Akteure im audiovisuellen und musikalischen Bereich, durch Stärkung ihrer Position gegenüber den Plattformen. Sie erhalten eine bessere Kontrolle über die Nutzung ihrer von den Nutzern auf diesen Plattformen hochgeladenen Inhalte haben und dafür eine Vergütung erhalten.

- Der Grundsatz einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung für Autoren und Interpreten wird erstmals im europäischen Urheberrecht festgelegt.

- Autoren und Interpreten haben Zugang zu transparenten Informationen darüber, wie ihre Werke und Aufführungen von ihren Kollegen (Verlagen und Produzenten) genutzt werden. Dies wird es ihnen erleichtern, zukünftige Verträge auszuhandeln und einen faireren Anteil an den erzielten Umsätzen zu erhalten.

- Wenn Verlage oder Produzenten die Rechte, die Autoren und Darsteller an sie übertragen haben, nicht nutzen, können Autoren und Darsteller ihre Rechte widerrufen.

- Die europäischen Presseverlage werden in den Genuss eines neuen Rechts kommen, das ihnen die Art und Weise erleichtern soll, wie sie über die Weiterverwendung ihrer Inhalte auf Online-Plattformen verhandeln. Journalisten erhalten damit das Recht, einen größeren Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung von Pressepublikationen zu erhalten. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf die Bürger und individuellen Nutzer, die weiterhin wie heute die Hyperlinks zu Nachrichten genießen und weitergeben werden.

Neue Vorschriften zur Stärkung der Interessen der Bürger und Internetnutzer

Die Nutzer profitieren von den neuen Lizenzbestimmungen, die es ihnen ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen wie YouTube oder Instagram legal hochzuladen. Sie profitieren auch von Garantien im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, wenn sie Videos hochladen, die Inhalte von Rechteinhabern enthalten, d.h. in Memes oder Parodien. Die Interessen der Nutzer werden durch wirksame Mechanismen gewahrt, um einer ungerechtfertigten Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen schnell zu begegnen.

Breiterer Zugang zu Wissen

Die neue Richtlinie wird einen breiteren Zugang zu Wissen gewährleisten, indem sie die Urheberrechtsbestimmungen in den Bereichen Text und Data Mining für Forschungs- und andere Zwecke, Bildung und Erhaltung des kulturellen Erbes vereinfacht: Forschungseinrichtungen, Universitäten und andere Nutzer werden in der Lage sein, die wachsende Zahl von Veröffentlichungen und Daten, die online für Forschungszwecke oder andere Zwecke zur Verfügung stehen, optimal zu nutzen, da sie von einer Urheberrechtsausnahme zur Durchführung von Text- und Data Mining für große Datensätze profitieren werden. Dies wird auch die Entwicklung der Datenanalyse und der künstlichen Intelligenz in Europa fördern.

Schüler und Lehrer werden in der Lage sein, urheberrechtlich geschützte Materialien in Online-Kursen, auch über die Grenzen hinweg, zur Veranschaulichung des Unterrichts zu verwenden.

Die Erhaltung des kulturellen Erbes in den Sammlungen europäischer Museen, Archive und anderer Institutionen des kulturellen Erbes wird keine urheberrechtlichen Einschränkungen mit sich bringen. Die Nutzer werden auch Zugang zu Werken, Filmen oder Musikaufnahmen haben, die heute in Europa nicht mehr kommerziell erhältlich sind, sowie zu einer größeren Vielfalt europäischer audiovisueller Werke auf Video-on-Demand-Plattformen (VoD). Es steht ihnen völlig frei, Kopien von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstwerken in der Öffentlichkeit mit voller Rechtssicherheit zu veröffentlichen.

Regeln für die „Wertschöpfungslücke“ zwischen Urhebern und Online-Plattformen

Eines der Ziele der Richtlinie besteht darin, die Verhandlungsposition der Urheber und Rechteinhaber bezüglich der Online-Nutzung ihrer Inhalte auf bestimmten großen Plattformen mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten und ihrer Vergütung hierfür zu stärken.

Nach der heutigen politischen Einigung wird bei den unter Artikel 13 fallenden Plattformen davon ausgegangen, dass sie urheberrechtliche Handlungen ausführen (d. h. Wiedergabe oder Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit) und dafür von den betreffenden Rechteinhabern eine Genehmigung einholen müssen.

Bestehen keine Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern, müssen die Plattformen bestimmte Maßnahmen ergreifen, um der Haftung zu entgehen, wenn die Rechteinhaber ihnen Informationen über ihre Werke übermittelt haben. Insbesondere müssen sie i) sich nach besten Kräften darum bemühen, dass nicht autorisierte Inhalte, über die die Rechteinhaber die erforderlichen und relevanten Informationen übermittelt haben, nicht verfügbar gemacht werden, und ii) nach Erhalt einer Meldung zügig tätig werden, um etwaige nicht autorisierte Inhalte zu entfernen, sowie sich nach besten Kräften bemühen, ein erneutes Hochladen zu verhindern.

Neue kleine Plattformen werden von einer vereinfachten Regelung profitieren, wenn es keine Genehmigung der Rechteinhaber gibt. Dies betrifft Online-Dienstleister, die in der Union seit weniger als drei Jahren bestehen und einen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro und weniger als 5 Millionen monatliche Nutzer haben. Um die Haftung für unbefugte Arbeiten zu vermeiden, müssen diese neuen kleinen Unternehmen nur nachweisen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um eine Genehmigung zu erhalten, und dass sie unverzüglich gehandelt haben, um die von den Rechteinhabern gemeldeten unbefugten Arbeiten von ihrer Plattform zu entfernen. Wenn das Publikum dieser kleinen Unternehmen jedoch höher als 5 Millionen monatliche Unique Viewer ist, müssen sie auch nachweisen, dass sie ihr Bestes getan haben, um sicherzustellen, dass Werke, die von Rechtsinhabern gemeldet wurden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf der Plattform erscheinen.

Nächste Schritte

Der vereinbarte Text muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden. Nach der Bestätigung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die Umfragen der Kommission ergaben 2016, dass 57 Prozent der Internetnutzer über soziale Netzwerke, Informationsaggregatoren oder Suchmaschinen auf Presseartikel zugreifen. 47% dieser Benutzer lesen Auszüge, die von diesen Seiten zusammengestellt wurden, ohne durchzuklicken. Der gleiche Trend wurde auch für die Musik- und Filmindustrie beobachtet: 49 Prozent der Internetnutzer in der EU greifen online auf Musik oder audiovisuelle Inhalte zu, 40 Prozent der 15- bis 24-Jährigen sahen mindestens einmal pro Woche online fern. Seitdem ist dieser Trend sprunghaft gestiegen.

Die heutige Vereinbarung ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Zeitalter. Im Dezember 2018 einigten sich die EU-Mitgesetzgeber auf neue Regeln, um es den europäischen Rundfunkanstalten zu erleichtern, bestimmte Programme in ihrem Live-Fernsehen oder ihren Nachholdiensten online verfügbar zu machen. Und seit dem 1. April 2018 können Europäer, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele kaufen oder abonnieren, auf diese Inhalte zugreifen, wenn sie reisen oder sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung auf Englisch

Fragen und Antworten zur Einigung der EU-Verhandler

Faktenblatt

Pressemeldung des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsrichtlinie

Pressemitteilung zum Vorschlag der EU-Kommission

Eurobarometer

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland