(04.08.2016) - Gegen die Importe dieser in der Auto- und Bauindustrie eingesetzten Produkte hatte die Kommission im Mai vergangenen Jahre eine Antidumping-Untersuchung in die Wege geleitet mit dem Ergebnis, von Februar 2016 an vorläufige Strafzölle aufzuerlegen. Die Strafmaßnahmen gelten für fünf Jahre und können rückwirkend für zwei Monate vom 12. Februar 2016 an auferlegt werden.
Das verstärkte Vorgehen dient zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor unfairen Handelspraktiken aufgrund weltweiter Überproduktion. Die Kommission nutzt damit die ihr zur Verfügung stehenden handelspolitischen Schutzinstrumente, um für Chancengleichheit in der unter internationalem Druck stehenden Stahlbranche zu sorgen. Derzeit führt die Kommission 100 Antidumping-Untersuchungen durch, 37 davon betreffen die Stahlbranche.
Weitere Informationen:
Ankündigung: The EU imposes definitive anti-dumping duties on steel product from China and Russia
Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. August 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland