Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. August 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU verhängt Strafzölle auf Biodieselimporte aus Indonesien und startet Antidumpingverfahren zu Stahlimporten aus China, Taiwan und Indonesien

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) vorläufige Strafzölle auf Biodieselimporte aus Indonesien erhoben. Mit den Ausgleichszöllen in Höhe von 8 bis 18 Prozent auf die Einfuhren subventionierter Biodiesel sollen gleiche...

Die indonesische Regierung gewährte den Empfängern in der heimischen Biodieselbranche einen spezifischen Vorteil, was somit eine anfechtbare Subvention darstellt. Die neuen Einfuhrzölle werden vorläufig eingeführt, und die Untersuchung wird mit der Möglichkeit fortgesetzt, bis Mitte Dezember 2019 endgültige Maßnahmen einzuführen.

Während es sich bei dem wichtigsten Rohstoff für die Biodieselherstellung in Indonesien um Palmöl handelt, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der möglichen Subventionierung der Biodieselherstellung, unabhängig vom verwendeten Rohstoff. Der Biodieselmarkt in der EU beläuft sich auf schätzungsweise 9 Mrd. Euro pro Jahr, wobei die Einfuhren aus Indonesien rund 400 Mio. Euro erreichen.

EU startet Antidumpingverfahren gegen Stahlimporte aus China, Taiwan und Indonesien

Die EU-Kommission hat bereits gestern (Montag) eine Untersuchung zur Einfuhr von bestimmten flachgewalzten Stahlprodukten aus China, Taiwan und Indonesien eingeleitet. Dabei handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) nur warmgewalzt.

Die Untersuchung beruht auf einem Antrag der European Steel Association (EUROFER) mit der Begründung, dass die Einfuhren aus diesen Ländern zu gedumpten Preisen erfolgten und die europäischen Hersteller dadurch geschädigt würden.

Der Antrag betrifft die Berechnung der Dumpingspanne im Einklang mit der neuen EU-Antidumpingmethode, d. h. die Berücksichtigung von Marktverzerrungen und verzerrten Rohstoffpreisen in China und Indonesien.

Die Kommission hat nun bis zu acht Monate Zeit, um Beweise zu erheben und darüber zu entscheiden, ob vorläufige Maßnahmen eingeführt werden sollen. Diese neue Untersuchung des Handelsschutzes ist Teil der umfassenderen Maßnahme der Kommission, mit der die Erzeuger in der EU vor unlauterem Wettbewerb durch gedumpte und subventionierte Erzeugnisse geschützt werden sollen. Bislang hat die Kommission handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen 52 Stahlerzeugnisse eingeführt und weitere sieben Untersuchungen durchgeführt.

Weitere Informationen:

Biodiesel: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

Das Untersuchungsverfahren bei Biodiesel

Stahlerzeugnisse: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu ( Margot Tuzina ) , Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. August 2019
Autor
Vertretung in Deutschland