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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. April 2016Vertretung in Deutschland

EU verstärkt Antwort auf hybride Bedrohungen

Die EU will enger mit der NATO zusammenarbeiten, um der wachsenden Zahl von Konflikten und hybrider Kriegsführung koordinierte Sicherheitsstrategien entgegenzusetzen.

Europa

Die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin haben daher heute (Mittwoch) einen gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen angenommen.

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, erklärte dazu: "In den letzten Jahren hat sich das Sicherheitsumfeld drastisch verändert. An den Außengrenzen der EU nehmen hybride Bedrohungen zu. Daher wurde der Ruf nach Anpassung und Ausbau der Kapazitäten der EU als Sicherheitsgarant laut. Innere und äußere Sicherheit müssen noch stärker miteinander verknüpft werden. Mit diesen neuen Vorschlägen wollen wir unsere Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen verbessern. In diesem Sinne werden wir auch die Zusammenarbeit und Koordinierung mit der NATO ausbauen."

Hybride Bedrohungen sind feindselige Handlungen, mit denen eine Region oder ein Staat destabilisiert werden soll. Zu ihren Mitteln zählen eine Vermischung militärischer und ziviler Kriegsführung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure wie verdeckte Militäroperationen, intensive Propaganda und wirtschaftliche Drangsalierung. Ziel ist dabei nicht nur, unmittelbaren Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten auszunutzen, sondern auch Gesellschaften zu destabilisieren und durch Verschleierungstaktik die Entscheidungsfindung zu behindern.

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte dazu: "Die EU muss zu einem Sicherheitsgaranten werden, der in der Lage ist, die sich wandelnden Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, vorherzusehen, sich darauf einzustellen und darauf zu reagieren. Dies bedeutet, dass wir unsere Resilienz und Sicherheit im Inneren erhöhen müssen und gleichzeitig unsere Fähigkeit zur Abwehr neuer äußerer Bedrohungen verbessern müssen. Mit diesem Rahmen vereinen wir unsere Kräfte, um gemeinsame hybride Bedrohungen besser bekämpfen zu können. Wir machen konkrete Vorschläge, wie die Union und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung ausbauen, die Resilienz verbessern, strategische Verwundbarkeiten angehen und eine koordinierte Reaktion vorbereiten können."

Der Gemeinsame Rahmen bietet einen umfassenden Ansatz, mit dem gezielt und geschlossen auf die hybriden Bedrohungen reagiert werden kann. Er bezieht alle relevanten Akteure ein und berücksichtigt alle politischen Maßnahmen und Instrumente, damit die Abwehr hybrider Bedrohungen und die Eindämmung von deren Auswirkungen besser koordiniert werden können. Er stützt sich insbesondere auf die Europäische Sicherheitsagenda der Kommission vom April 2015 sowie auf spezifische Strategien wie die EU-Strategie für die Cybersicherheit, die Strategie für eine sichere Energieversorgung und die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit.

In dem Gemeinsamen Rahmen werden die bereits existierenden Konzepte gebündelt und 22 operative Maßnahmen vorgeschlagen, die auf Folgendes abzielen:

  • Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen durch Schaffung spezieller Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und durch Koordinierung der EU-Maßnahmen für strategische Kommunikation.
  • Stärkung der Resilienz in Bereichen, die von entscheidender strategischer Bedeutung sein können, wie etwa Cybersicherheit, kritische Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Raumfahrt), Schutz des Finanzsystems und Schutz der öffentlichen Gesundheit, sowie Unterstützung bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung.
  • Krisenprävention, -reaktion und -bewältigung durch Festlegung wirksamer Verfahren, aber auch durch Prüfung der Anwendbarkeit der Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) und der Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) und der praktischen Konsequenzen des Rückgriffs darauf, falls es zu einem großangelegten, schweren hybriden Angriff kommt.
  • Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie anderen Partnerorganisationen bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen, wobei die Grundsätze der Inklusivität und der Unabhängigkeit der Beschlussfassung jeder Organisation zu achten sind.

Der Rahmen wird nun dem Rat der Europäischen Union vorgelegt.

Die vollständige Pressemitteilung dazu gibt es hier

Häufige Fragen – Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland