Verstöße gegen die Grundsätze des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte erschüttern weiterhin das Land, insbesondere in den von den Taliban kontrollierten Gebieten. Dazu gehören willkürliche und außergerichtliche Tötungen von Zivilisten, öffentliche Auspeitschungen von Frauen und die Zerstörung von Infrastruktur. Einige dieser Taten könnten als Kriegsverbrechen gelten und müssten untersucht werden, erklären der EU-Außenbeauftragte Borrell und Krisenkommissar Lenarčič. „Die verantwortlichen Taliban-Kämpfer oder Kommandeure müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
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Gemeinsame Erklärung von 5. August
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. August 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland