
Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) eine gezielte öffentliche Konsultation gestartet, um die Angemessenheit der EU-Vorschriften für Geldmarktfonds zu bewerten. Geldmarktfonds sind Investmentfonds, die überwiegend in kurzfristige Schuldtitel wie Wertpapiere von Banken, Unternehmen oder Regierungen investieren und damit eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der Wirtschaft spielen. Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen über das Funktionieren des Rechtsrahmens einzuholen und Daten, insbesondere Wirtschaftsdaten, über die Nutzung von Geldmarktfonds zu sammeln. Die Konsultation läuft bis zum 13. Mai.
Die Verordnung über Geldmarktfonds, die seit Januar 2019 in vollem Umfang gilt, ist Teil des EU-Rechtsrahmens für die Zeit nach der Krise, der darauf abzielt, die Integrität und Stabilität des Binnenmarkts zu wahren und Kredit- und Liquiditätsrisiken im Geldmarktfonds-Sektor zu verringern. Diese Regeln stehen im Einklang mit den internationalen Arbeiten zur marktbasierten Finanzierung.
Die im Rahmen dieser Konsultation gesammelten Rückmeldungen werden die Beiträge der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) sowie die im Rahmen anderer internationaler Initiativen (z. B. des Finanzstabilitätsrats) gesammelten Informationen ergänzen.
Die Geldmarktfondsverordnung sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament einen Bericht vorlegt, in dem die Angemessenheit der Geldmarktfondsverordnung aus aufsichtsrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht bewertet wird. Dieser Bericht sollte sich auf eine solide und umfassende Bewertung der geltenden Vorschriften stützen. Die Antworten auf diese Konsultation werden in den Bericht der Kommission einfließen.
Weitere Informationen:
Verordnung über Geldmarktfonds
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. April 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland