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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. April 2016Vertretung in Deutschland

EU-Warnsystem: Spielzeug und Kleidung führen Liste entdeckter gefährlicher Produkte an

Vom Kinderwagen bis zum Kfz-Ersatzteil: im Jahr 2015 lösten mehr als 2000 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Kleidung und Spielzeug ein. Mit 62...

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25/04/2016 - Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Das Schnellwarnsystem hat dazu beigetragen, rasche Reaktionen der Verbraucherschutzbehörden zu koordinieren und gefährliche Produkte in ganz Europa vom Markt zu nehmen. Wir stehen vor zwei Herausforderungen: Online-Verkäufe, bei denen Waren per Post direkt an die Verbraucher geliefert werden, und die starke Präsenz chinesischer Waren, die bereits über das Schnellwarnsystem gemeldet wurden. Ich reise im Juni nach China, um die wichtige Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit zu erhöhen."

Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland. Dabei waren EU-weit vor allem bei Spielzeug (27 Prozent) sowie bei Bekleidung, Textilien und Modeartikeln (17 Prozent) Korrekturmaßnahmen erforderlich. Diese Produktkategorien machten bereits im Vorjahr die meisten negativen Schlagzeilen. In Deutschland gingen die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem zum Bereich Kraftfahrzeuge ein. Mit 94 Meldungen lag diese Kategorie vor Warnungen zu Kleidung (31 Meldungen) und Spielzeug (17), die EU-weit die Liste der entdeckten gefährlichen Produkte im Jahr 2015 anführten. In Bezug auf die Risiken wurden in der EU am häufigsten (25 Prozent der Gesamtzahl der Mitteilungen) chemische Risiken gemeldet, gefolgt von Verletzungsgefahr (22 Prozent), die im Vorgängerbericht ganz oben auf der Liste stand.

Über 65 Prozent der Europäer kaufen Produkte online, und die Anzahl der Online-Shopper ist zwischen 2006 und 2015 um 27 Prozent gestiegen. Eine neue Herausforderung besteht jetzt darin, auf den Online-Handel zu reagieren, durch den Waren von außerhalb der EU, die möglicherweise keiner Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, per Post direkt in die Haushalte gelangen.

Die Kommission arbeitet an einer weiteren Verbesserung des Schnellwarnsystems, um diesen Aspekt zu berücksichtigen. Es gibt bereits Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und Online-Verkaufsplattformen. Die Kommission wird als Teil ihrer Agenda für Produktsicherheit dafür sorgen, dass der Schwerpunkt weiterhin auf Online-Verkäufen liegt.

Durch das seit 2004 bestehende Schnellwarnsystem tauschen die EU-Mitgliedsstaaten, Lichtenstein, Island und Norwegen und die EU-Kommission Informationen zu gefährlichen Produkten aus. Erkennt ein Mitgliedsstaat ein gefährliches Produkt und nimmt es vom Markt oder verbietet dessen Einfuhr, erhalten die anderen Mitgliedsländer diese Information durch das Schnellwarnsystem. Diese können dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen, beispielsweise durch die Rücknahme des Produkts oder ein Importverbot. Nicht erfasst von diesem Schnellwarnsystem werden Nahrungsmittel, Arzneien und Medizinprodukte, da es dafür eigene Mechanismen gibt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Spielzeug und Kleidung führen die Liste der entdeckten gefährlichen Produkte im Jahr 2015 an

Fragen und Antworten zum Europäischen Schnellwarnsystem

Vollständiger Bericht 2015

Pressekontakt: : katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland