
Die EU-Kommission hat eine neue Europäische Bürgerinitiative (EBI) zur gegenseitigen Anerkennung rechtskräftiger Gerichtsurteile innerhalb der EU registriert. Sie trägt den Titel „Verankerung des Präjudizkonzepts auf der EU-Ebene“. Die Organisatorinnen und Organisatoren fordern die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen: er soll die gegenseitige Anerkennung rechtskräftiger Urteile der Gerichte anderer Mitgliedstaaten hinsichtlich ähnlicher Sachverhalte, die die Anwendung des Unionsrechts erfordern und eine grenzüberschreitende Dimension haben, gewährleisten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich auf nationale Präzedenzentscheidungen zu berufen, die von den Gerichten des betreffenden Landes getroffen wurden. Die Kommission stuft die Initiative als rechtlich zulässig ein, eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Weitere Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie den Forderungen der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon im April 2012 eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sobald eine Europäische Bürgerinitiative offiziell registriert ist, können ihre Organisatorinnen und Organisatoren mit der Sammlung von einer Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten beginnen. Diese sind erforderlich, um die Europäische Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn:
- die geplanten Maßnahmen nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
- sie nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist
- und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit Einführung der EBI sind bei der Kommission 126 Anträge auf Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 101 zulässig waren und somit für eine Registrierung infrage kamen.
Weitere Informationen:
Effektive Umsetzung des Konzepts der Präzedenzfälle in den EU-Ländern
Statistiken zu Europäischen Bürgerinitiativen
Europäischen Bürgerinitiativen, die derzeit Unterschriften sammeln
Forum der Europäischen Bürgerinitiative
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele ), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Mai 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland