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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung31. Mai 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-weite Anerkennung von Gerichtsurteilen: EU-Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die EU-Kommission hat eine neue Europäische Bürgerinitiative (EBI) zur gegenseitigen Anerkennung rechtskräftiger Gerichtsurteile innerhalb der EU registriert. Sie trägt den Titel „Verankerung des Präjudizkonzepts auf der EU-Ebene“. Die Organisatorinnen und Organisatoren fordern die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen: er soll die gegenseitige Anerkennung rechtskräftiger Urteile der Gerichte anderer Mitgliedstaaten hinsichtlich ähnlicher Sachverhalte, die die Anwendung des Unionsrechts erfordern und eine grenzüberschreitende Dimension haben, gewährleisten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich auf nationale Präzedenzentscheidungen zu berufen, die von den Gerichten des betreffenden Landes getroffen wurden. Die Kommission stuft die Initiative als rechtlich zulässig ein, eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Weitere Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie den Forderungen der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon im April 2012 eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sobald eine Europäische Bürgerinitiative offiziell registriert ist, können ihre Organisatorinnen und Organisatoren mit der Sammlung von einer Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten beginnen. Diese sind erforderlich, um die Europäische Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn:

  1. die geplanten Maßnahmen nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
  2. sie nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist
  3. und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Einführung der EBI sind bei der Kommission 126 Anträge auf Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 101 zulässig waren und somit für eine Registrierung infrage kamen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Effektive Umsetzung des Konzepts der Präzedenzfälle in den EU-Ländern

Statistiken zu Europäischen Bürgerinitiativen

Europäischen Bürgerinitiativen, die derzeit Unterschriften sammeln

Forum der Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele ), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2023
Autor
Vertretung in Deutschland