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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Oktober 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus

Die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz wird um acht weitere Stoffe, zu denen auch Dieselabgase gehören, erweitert. Das Europäische Parlament und der Rat haben heute (Donnerstag) eine Einigung über den zweiten...

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

„Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen unternommen. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über Rechtsvorschriften zu acht weiteren krebserzeugenden chemischen Stoffen, einschließlich Dieselabgasen, erzielt. Dies bedeutet einen besseren Schutz für mehr als 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa. Beschäftigte in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraftfahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei werden besonders von den neuen Vorschriften profitieren. Gleichzeitig wird unser Binnenmarkt einfacher und gerechter, da es vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen leichter wird, die Arbeitsschutzvorschriften zu befolgen.

Ich möchte all jenen danken, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Insbesondere danke ich dem österreichischen Ratsvorsitz und seinen Vorgängern sowie dem Berichterstatter Claude Rolin und den Schattenberichterstattern im Europäischen Parlament für ihre Bemühungen.

Ich hoffe, dass diese Einigung rasch bestätigt wird, damit wir tatsächlich etwas bewirken und über die nächsten 50 Jahre mehr als 100.000 Krebserkrankungen vorbeugen können.“

Nächste Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung im Plenum vorgelegt.

Hintergrund

Die Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen und die Schaffung eines gesünderen und sichereren Arbeitsumfelds sind für die jetzige Kommission vorrangige Anliegen und wichtige Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte. Die Bedeutung dieses Ansatzes ist wissenschaftlich untermauert: 52 Prozent aller arbeitsbedingten Todesfälle sind auf Krebserkrankungen zurückzuführen, die somit nach wie vor die meisten „schleichenden Tode“ am Arbeitsplatz verursachen. Zwar gibt es in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nationale Grenzwerte für die Exposition gegenüber vielen krebserzeugenden chemischen Stoffen, einige Mitgliedstaaten sind jedoch weniger streng. Dadurch genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Binnenmarkt nicht den gleichen Schutz, und es herrschen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Da ständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse über krebserzeugende chemische Stoffe gewonnen werden, unterstützt die Kommission eine kontinuierliche Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie 2004/37/EG).

Die Juncker-Kommission setzt sich entschlossen für eine Aktualisierung der Rechtsvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserzeugenden chemischen Stoffen ein. Der erste Vorschlag der Kommission wurde im Mai 2016 vorgelegt und bereits Ende 2017 als Richtlinie durch die beiden gesetzgebenden Organe angenommen. Mit der heutigen vorläufigen Einigung wird die letzte Phase der Verhandlungen über den zweiten Kommissionsvorschlag von Januar 2017 eingeläutet. Im April 2018 hat die Kommission einen dritten Vorschlag für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden chemischen Stoffen vorgelegt. Inzwischen sind 22 krebserzeugende chemische Stoffe durch die Richtlinie abgedeckt, von denen 21 seit Beginn der Amtszeit der derzeitigen Kommission hinzugefügt wurden.

Diese Initiativen stehen im Einklang mit den Bemühungen der Kommission um die Verbesserung von Arbeitsschutznormen in ganz Europa. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Januar 2017 mit einer umfassenden Überprüfung und Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften begonnen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien schützen: Erklärung von EU-Kommissarin Thyssen im Anschluss an die von den EU-Organen erzielte Einigung

Factsheet: Kommission ergreift Folgemaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien: Häufig gestellte Fragen

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland