Im Jahr 2017 genehmigte die Kommission eine erste Betriebsbeihilfe in Höhe von 12 Mio. Euro für den Flughafen Saarbrücken bis April 2019. Deutschland meldete seine Absicht an, bis 2024 weitere Betriebsbeihilfen für den Flughafen zu gewähren.
Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach den Vorschriften für Betriebsbeihilfen für kleine Flughäfen gemäß den Luftverkehrsleitlinien, die kürzlich bis 2024 verlängert wurden.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Flughafen im Laufe des Jahres 2019 zwar einen Anstieg der Passagierzahlen zu verzeichnen hatte, seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs jedoch eine erhebliche Einschränkung seiner Dienstleistungen hinnehmen musste, da Deutschland und viele Zielländer Reisebeschränkungen eingeführt hatten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nach den Luftverkehrsleitlinien berücksichtigte die Kommission diese außergewöhnlichen Umstände.
Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.55302 abrufbar sein, sobald Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12 Mai 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland