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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Februar 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Kapazitätsmechanismen zur Stromversorgungssicherheit in Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) Kapazitätsmechanismen, die die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland und in fünf weiteren Ländern – Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und Polen – gewährleisten sollen, genehmigt....

„Ich freue mich, dass wir heute auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden gut konzipierte Kapazitätsmechanismen von sechs EU-Mitgliedstaaten genehmigen konnten. Diese Mechanismen werden den Wettbewerb zwischen allen potenziellen Kapazitätsanbietern stärken – zum Vorteil der Verbraucher und unseres europäischen Energiemarktes“, so Vestager weiter.

Kapazitätsmechanismen dienen dem wichtigen Ziel, die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Schlecht konzipierte Kapazitätsmechanismen können jedoch zu höheren Strompreisen für die Verbraucher führen, bestimmten Energieversorgern einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen oder grenzüberschreitende Stromflüsse in der EU behindern. Aus diesem Grund hat die Kommission sechs Kapazitätsmechanismen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Polen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden dieser Länder untersucht.

Die sechs heute genehmigten Kapazitätsmechanismen betreffen mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger der Union. Sie sind auf den konkreten Bedarf im jeweiligen Mitgliedstaat zugeschnitten und deshalb als strategische Reserven, marktweite Mechanismen oder Maßnahmen zur Förderung des Lastmanagements konzipiert.

Strategische Reserve – Deutschland

Die Kommission hat die von Deutschland geplante Kapazitätsreserve genehmigt, bei der deutsche Netzbetreiber mit der Beschaffung von bis zu 2 Gigawatt für eine außerhalb des Marktes vorgehaltene Reserve beauftragt werden. Die Reserve soll ab Oktober 2019 während drei aufeinanderfolgenden Zweijahreszeiträumen bis zum Jahr 2025 vorgehalten werden.

Im April 2017 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung der Regelung ein. Im Laufe des Prüfverfahrens erbrachte Deutschland den Nachweis für die Erforderlichkeit der Maßnahme und sagte zu, die Ausgestaltung der Reserve so anzupassen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014, im Einklang steht:

Die Unterstützung wird bereitgestellt, um einem eindeutig identifizierten und quantifizierten Risiko für die Versorgungssicherheit zu begegnen. Deutschland rechnet nicht mit strukturellen Knappheiten, möchte sich aber mit der Kapazitätsreserve gegen extreme und unvorhergesehene Entwicklungen, die im Zuge der Energiewende eintreten könnten, absichern und den Ausstieg aus der Kernenergie bewältigen.

Die Kapazitätsmenge, die alle zwei Jahre beschafft werden muss, wird von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage einer (ebenfalls alle zwei Jahre durchgeführten) Bewertung ermittelt. Dies bedeutet, dass bei der beschafften Menge Marktentwicklungen berücksichtigt werden. Im Laufe der eingehenden Prüfung sagte Deutschland zu, die Methode für die Berechnung der Erforderlichkeit und der Größe der Kapazitätsreserve zu ändern, damit der Marktrealität besser Rechnung getragen wird. Die Größe der Reserve ist in jedem Fall auf höchstens 2 Gigawatt begrenzt.

Der Kapazitätsmechanismus steht verschiedenen potenziellen Kapazitätsanbietern offen, damit Wettbewerb zwischen Kraftwerken und Anbietern regelbarer Lasten herrscht. Im Laufe des eingehenden Prüfverfahrens erklärte Deutschland sich bereit, die Voraussetzungen für die Teilnahme von Anbietern regelbarer Lasten zu ändern, damit für sie dieselben Wettbewerbsbedingungen gelten wie für die Stromerzeuger.

Die Kosten der Stromkunden werden durch regelmäßige wettbewerbliche Ausschreibungen unter Kontrolle gehalten: Die Netzbetreiber beschaffen die erforderliche Kapazität im Rahmen eines alle zwei Jahre durchgeführten Ausschreibungsverfahrens. Die Kosten, die den Betreibern durch die Vergütung der Reservekapazität entstehen, können sie über die Netzentgelte abwälzen.

Mögliche Wettbewerbsverzerrungen sind begrenzt: Die strategische Reserve wird erst genutzt, wenn alle marktbasierten Lösungen für das Knappheitsproblem voll ausgeschöpft wurden. Außerdem dürfen Kraftwerke, die an der Reserve teilgenommen haben, nicht an den Markt zurückkehren. So wird sichergestellt, dass die Reserve keine Marktverfälschungen bewirkt.

Die Kommission hat vor Kurzem auch zu anderen Maßnahmen Deutschlands, die auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit abzielen, Beschlüsse erlassen. Im Oktober 2016 genehmigte sie eine Lastmanagementregelung und im Dezember 2016 eine Netzreserve für Süddeutschland.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.45852 zugänglich gemacht.

Hintergrund

Die Prüfung der Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014. Dabei berücksichtigte die Kommission auch Erkenntnisse aus ihrer 2016 durchgeführten beihilferechtlichen Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen. Die heutigen Beschlüsse ergänzen die Strategie der Kommission für die Energieunion, um eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung in Europa zu gewährleisten.

Auch gut konzipierte Kapazitätsmechanismen sind kein Ersatz für notwendige Reformen des Strommarkts auf nationaler und europäischer Ebene. Parallel dazu werden deshalb umfassende Rechtsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um Marktversagen und regulatorische Mängel zu beheben, die den Anreiz für Energieanbieter, in Stromkapazitäten zu investieren und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, untergraben. Das Legislativpaket der Kommission „Saubere Energie für alle Europäer“ vom November 2016, das für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zentrale Bedeutung hat, wird derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen der Union erörtert. Es beinhaltet eine Neugestaltung des Strommarkts mit dem Ziel, die richtigen Investitionsanreize zu setzen und den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor zu fördern. Nach Erlass dieser Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten alle bestehenden Beihilfemaßnahmen entsprechend anpassen.

Die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse wird über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.48648 (Belgien), SA.45852 (Deutschland), SA.42011 (Italien), SA.46100 (Polen), SA.48490 (Frankreich) und SA.48780 (Griechenland) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt sechs Kapazitätsmechanismen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Polen

Factsheet zu den genehmigten Kapazitätsmechanismen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Februar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland