Die Förderung im Rahmen der Maßnahme wird durch die Einrichtung eines zweckgebundenen Treuhandvermögens bei einer eigenen Gesellschaft gewährt, die die passive Mobilfunknetzinfrastruktur errichten und betreiben wird. Sobald die Infrastruktur aufgebaut ist, wird das interne Unternehmen allen in Deutschland tätigen Betreibern einen offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Infrastruktur gewähren.
Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, und wandte die Breitbandleitlinien 2013 analog an. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den Vorschriften im Einklang steht, da sie ein Marktversagen behebt, ein geeignetes politisches Instrument zur Schließung von Lücken in der Mobilfunknetzversorgung darstellt und verhältnismäßig ist.
Die Maßnahme wird zu den Konnektivitätszielen der EU beitragen, d. h. den Zugang zu schnellen Mobilfunkdiensten im gesamten EU-Gebiet, überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten, reisen und sich treffen. Zugleich wird die Regelung dazu beitragen, erhebliche Ungleichheiten und die digitale Kluft in Mecklenburg-Vorpommern zu verringern. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im Register für staatliche Beihilfen unter der Nummer SA.58099 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland