
(13.02.2017) – Die Betriebskostenbeihilfe ist insgesamt auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt, d.h. bis 2019. Die Kommission nimmt auch zur Kenntnis, dass der Saarbrücker Flughafen bereits einen Konsolidierungsplan aufgelegt hat, nach dem er zukünftig die Betriebskosten selber erwirtschaften kann. Damit sind die Voraussetzungen für Unterstützungsmaßnahmen nach den Leitlinien erfüllt.
Die nichtvertrauliche Fassung dieser Entscheidung wird unter der Nummer SA.44058 im Beihilferegister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind.
Weitere Informationen:
Luftverkehrsleitlinien der Kommission
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13 Februar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland