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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Wettbewerbsaufsicht gibt Beihilfen für Flughafen Saarbrücken frei

Die Europäische Kommission hat über 35 Mio. Euro Investitionsbeihilfen für die Modernisierung der Flughafeninfrastruktur sowie Betriebsbeihilfen für den Regionalflughafen Saarbrücken genehmigt. Die EU-Beihilfevorschriften ermöglichen es den...

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(13.02.2017) – Die Betriebskostenbeihilfe ist insgesamt auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt, d.h. bis 2019. Die Kommission nimmt auch zur Kenntnis, dass der Saarbrücker Flughafen bereits einen Konsolidierungsplan aufgelegt hat, nach dem er zukünftig die Betriebskosten selber erwirtschaften kann. Damit sind die Voraussetzungen für Unterstützungsmaßnahmen nach den Leitlinien erfüllt.

Die nichtvertrauliche Fassung dieser Entscheidung wird unter der Nummer SA.44058 im Beihilferegister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind.

Weitere Informationen:

Luftverkehrsleitlinien der Kommission

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland