Jede Beihilfe wäre auf das erforderliche Minimum beschränkt, um einen geordneten Ausstieg einer Bank aus dem Markt zu ermöglichen. Daher werden Beiträge von Aktionären und nachrangigen Anleihegläubigern gemäß den Anforderungen der Bankenmitteilung der Kommission von 2013 erforderlich sein. Die Einlagensicherungsmittel würden verwendet, um den Zugang der Einleger zu ihren gedeckten Einlagen zu sichern und die Finanzierungskosten würden den Nettobetrag nicht übersteigen, der für die Entschädigung der gedeckten Einleger bei der angeschlagenen Bank erforderlich ist.
Die Genehmigung von Beihilfen im Rahmen der Regelung wird ab heute für zwölf Monate erteilt. In der Bankenmitteilung wird eine Reihe von Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Regelungen zur Unterstützung des geordneten Ausstiegs kleiner, nicht funktionierender Banken einzuführen, die an die Bedingungen auf den einzelnen Märkten angepasst sind. Die Kommission hat solche Regelungen bereits für Kroatien, Dänemark, Irland und Polen genehmigt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.50640 zugänglich gemacht.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. April 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland