Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Er ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen (hauptsächlich KMU) zu decken, die voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
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Register Staatliche Beihilfen
Website Wettbewerb
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland