(07.02.2017) – Lübeck Blankensee ist ein kleiner Regionalflughafen im Norden Deutschlands, 78 km von Hamburg entfernt.
Die Kommission stellte in der seit 2012 laufenden Untersuchung ferner fest, dass die Gebühren für die Enteisung und die Flughafenentgelte, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, für alle Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, gleichermaßen gelten. Diese Gebühren waren daher nicht selektiv und waren keine staatlichen Beihilfen für die Fluggesellschaften. Letzteres wurde im Zusammenhang mit Flughafenentgelten durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 bestätigt, das es der Kommission ermöglichte, ihre Bewertung abzuschließen (Rechtssache C-524/14 P).
Schließlich stellte die Kommission fest, dass die im Jahr 2000 zwischen dem Flughafen Lübeck und Ryanair geschlossenen Vereinbarungen über Flughafenentgelte für einen gewinnorientierten Flughafenbetreiber akzeptabel waren und auch keine staatliche Beihilfe darstellen. Die 2010 geschlossenen Verträge zwischen dem Flughafen Lübeck und Ryanair unterliegen einer gesonderten Entscheidung.
Die nicht vertrauliche Fassung dieses Beschlusses wird unter den Rechtssachen SA.21877, SA.27585, SA.31149 im in the Beihilferegister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zur Verfügung gestellt, sobald Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Februar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland