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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Dezember 2017Vertretung in Deutschland

EU-Wettbewerbshüter genehmigen geplanten Erwerb von Air Berlin-Teilen durch easyJet

Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb bestimmter Vermögenswerte von Air Berlin durch easyJet nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme den Wettbewerb im EU...

Flughafen

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Unsere Aufgabe ist es sicherzustellen, dass Übernahmen von Fluggesellschaften nicht zu weniger Wettbewerb führen - das würde zu höheren Ticketpreisen und weniger Auswahl für die Verbraucher führen. Die Pläne von easyJet, bestimmte Vermögenswerte von Air Berlin zu übernehmen, werden den wirksamen Wettbewerb nicht mindern. Deshalb haben wir sie heute genehmigt. Durch unseren Beschluss kann easyJet seine Präsenz an den Berliner Flughäfen ausbauen und auf neuen Strecken zum Vorteil der Verbraucher in den Wettbewerb eintreten“.

Nachdem Air Berlin, Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft, jahrelang in finanziellen Schwierigkeiten war, kündigte die Gesellschaft im August 2017 die Einleitung des Insolvenzverfahrens an, die zum Verkauf ihrer Vermögenswerte führte. In den darauf folgenden Wochen legte Air Berlin seine Geschäftstätigkeit still und verließ den Markt. EasyJet bot an, bestimmte Vermögenswerte und Rechte von Air Berlin als Teil seiner Passagierbeförderung am Flughafen Berlin Tegel zu übernehmen, einschließlich Zeitnischen am Flughafen Berlin Tegel und an bestimmten Zielflughäfen. Bei Zeitnischen handelt es sich um die Erlaubnis, zu einem bestimmten Termin und einer bestimmten Uhrzeit an einem Flughafen zu landen und dort wieder zu starten.

Prüfung der Kommission

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme mit besonderem Augenmerk auf der Tatsache geprüft, ob das von easyJet angestrebte Zeitnischen-Portfolio am Flughafen Berlin Tegel und bestimmten Zielflughäfen es easyJet gestatten würde, bestimmte Wettbewerber vom Markt für den Fluggastverkehr von und nach Berlin auszuschließen. Eine Kontrolle bestimmter Zeitnischen-Portfolios auf überlasteten Flughäfen kann zu größeren Hindernissen für Fluggesellschaften führen, die von diesen Flughäfen aus operieren und diese anfliegen wollen, was wiederum höhere Tarife für die Fluggäste beinhalten würde.

Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass die Ausweitung des Zeitnischen-Portfolios von easyJet auf überlasteten Flughäfen - und vor allem in Berlin - aller Voraussicht nach sich nicht negativ auf die Fluggäste auswirken wird, und easyJet weiterhin einem starken Wettbewerb seitens großer Fluggesellschaften wie der Lufthansa und Ryanair auf Strecken von und nach Berlin ausgesetzt ist.

Die Kommission ist folglich zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Übernahme keine Wettbewerbsbedenken in den relevanten Märkten aufwirft.

Hintergrund des Verkaufs von Air Berlin

Air Berlin, Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft, leitete am 15. August 2017 das Insolvenzverfahren ein. Der Insolvenzverwalter von Air Berlin leitete sodann den Verkauf der Vermögenswerte von Air Berlin ein. Frist für die Einreichung der Angebote war der 15. September 2017. Der Insolvenzverwalter von Air Berlin erhielt eine Reihe von Angeboten für verschiedene Air Berlin-Vermögenswerte. Am 12. Oktober 2017 kündigte Air Berlin die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Lufthansa für einen Großteil der Air Berlin-Vermögenswerte an, d. h. für die Fluggesellschaft NIKI und die Luftfahrtgesellschaft Walter. Diese Übernahme wurde bei der Kommission am 31. Oktober 2017 angemeldet. Lufthansa reichte am 30. November 2017 Abhilfemaßnahmen ein. Die Prüfung der Kommission dauert an und wir können ihrem Ausgang nicht vorgreifen. Die vorläufige Frist für einen Beschluss der Kommission nach den EU-Fusionskontrollvorschriften in der ersten Prüfungsphase ist der 21. Dezember 2017.

Gesondert davon kündigte Air Berlin am 27. Oktober 2017 die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit easyJet für die Übernahme bestimmter anderer Air Berlin-Vermögenswerte an. Diese Übernahme wurde bei der Kommission am 7. November 2017 angemeldet und heute ohne Auflagen genehmigt.

Unternehmen und Produkte

easyJet ist eine Fluggesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich, die auf dem europäischen Kurzstreckenflugmarkt mit Schwerpunkt West- und Nordeuropa operiert. Ihr Flugverkehr umfasst mehr als 800 inländische und internationale Linienstrecken in über 30 Ländern von und nach 132 Flughäfen. EasyJet betreibt zudem drei zugelassene Luftfahrtunternehmen in der EU und in der Schweiz.

Die Air Berlin-Vermögenswerte, die easyJet übernehmen möchte, bestehen aus Vermögenswerten und Rechten von Air Berlin für einen Teil des Flugbetriebs der Gesellschaft am Flughafen Berlin Tegel, einschließlich Zeitnischen auf dem Flughafen Berlin Tegel und auf einigen Zielflughäfen, Nachtabstellplätzen in Verbindung mit den erworbenen Zeitnischen, Kundenbuchungen von Air Berlin in Bezug auf die einschlägigen Tätigkeiten, historischen Daten für diese Vermögenswerte und bestimmten Flugzeugausstattungen und entsprechender Ausrüstung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Sache zu dieser Sache unter der Nummer M.8672 im Beihilfenregisterauf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland