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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 30. Oktober 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Wettbewerbshüter genehmigen staatliche Beihilfen für Aufbau moderner Mobilfunknetze für weiße Flecken in Hessen

Hessen darf den Aufbau moderner Mobilfunknetze in unversorgten Gebieten mit 50 Mio. Euro fördern. Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften gestern (Donnerstag) genehmigt. In Gebieten, in denen...

Die hessischen Kommunen, in denen die betreffenden Gebiete liegen, erhalten Mittel in Form von direkten Zuschüssen oder Darlehen, um die Infrastruktur entweder selbst zu errichten oder deren Bau oder Betrieb an Dritte auszuschreiben. Die Nutzung der geförderten Infrastruktur wird allen interessierten Mobilfunknetzbetreibern („MNOs“) zu gleichen und nichtdiskriminierenden Bedingungen offenstehen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. In dieser Hinsicht wird die Beihilferegelung zur Verwirklichung des Konnektivitätsziels der EU beitragen, den Zugang zu Mobilfunkdiensten im gesamten EU-Gebiet an allen Orten, an denen Menschen leben und arbeiten, einschließlich abgelegener ländlicher Gebiete, zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Regelung dazu beitragen, wichtige Ungleichheiten und die digitale Kluft im Land Hessen zu verringern.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung unter dem Aktenzeichen SA.55578 im Beihilfenregister auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht

Öffentliche Konsultation zu Regeln für staatliche Beihilfen für die Einführung von Breitbandnetzen

Bis zum 5. Januar 2021 läuft noch eine öffentliche Konsultation, in der die EU-Kommission die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen auffordert, ihre Ansichten und Kommentare zu den bestehenden EU-Beihilfevorschriften über die öffentliche Förderung der Einführung von Breitbandnetzen abzugeben. Die öffentliche Konsultation ist Teil einer Gesamtbewertung der einschlägigen Vorschriften durch die Kommission, um zu beurteilen, ob sie noch zweckmäßig sind oder ob sie angesichts der jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen aktualisiert werden müssen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 29. Oktober 2020

Konsultation zu Regeln für staatliche Beihilfen

Pressekontakt Vertretung: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Oktober 2020
Autor
Vertretung in Deutschland