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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. April 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Wettbewerbshüter prüfen Darlehen Italiens für Alitalia

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob das Überbrückungsdarlehen Italiens für Alitalia in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro eine staatliche Beihilfe darstellt und den EU‑Vorschriften für Beihilfen für...

Alitalia ist eine italienische Fluggesellschaft, an der das Konsortium Compagnia Aerea Italiana (CAI) 51 Prozent der Anteile und Etihad Airways 49 Prozent der Anteile hält. Alitalia steckt seit mehreren Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Am 24. April 2017 lehnten die Alitalia-Mitarbeiter einen Kostensenkungsplan ab, was dazu führte, dass die Aktionäre Alitalia keine zusätzlichen Finanzmittel gewährten. In der Folge wurde Alitalia am 2. Mai 2017 einer Sonderverwaltung nach italienischem Insolvenzrecht unterstellt.

Um die Finanzierung von Alitalia während des Zeitraums der Sonderverwaltung sicherzustellen, gewährte der italienische Staat der Fluggesellschaft im Mai 2017 ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 600 Mio. Euro. Im Oktober 2017 wurde dieses Darlehen um weitere 300 Mio. Euro aufgestockt. Die Insolvenzverwalter leiteten außerdem ein Ausschreibungsverfahren ein, um einen Käufer für die Vermögenswerte von Alitalia zu finden.

Im Januar 2018 meldete Italien das Alitalia gewährte staatliche Darlehen in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro als Rettungsbeihilfe im Sinne der Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten an. Zuvor waren 2017 bei der Kommission mehrere Beschwerden eingegangen, in denen das Darlehen als staatliche Beihilfe bezeichnet wurde, die nicht mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar sei.

Nach derzeitiger Auffassung der Kommission könnte es sich bei dem staatlichen Darlehen um eine staatliche Beihilfe handeln. Eine weitere Prüfung soll nun ergeben, ob das Darlehen die Voraussetzungen nach den Leitlinien erfüllt. Die Kommission hat Bedenken bezüglich der Überschreitung der nach den Leitlinien zulässigen Höchstlaufzeit von 6 Monaten, da das Darlehen von Mai 2017 bis mindestens Dezember 2018 laufen soll. Ferner ist unklar, ob die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist.

Die Kommission wird eingehend prüfen, ob sich die Bedenken bestätigen. Im Rahmen der ergebnisoffen geführten Prüfung erhalten Beteiligte Gelegenheit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen.

Hintergrund

Nach den EU-Beihilfevorschriften können staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen als beihilfefrei angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Wirtschaftsbeteiligten annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten). Wird dieser Grundsatz nicht beachtet, beinhalten die staatlichen Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. Die Kriterien für die Bewertung staatlicher Maßnahmen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten sind in den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.48171 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland