„Wir werden bei der Entscheidung über die nächsten Schritte die Ansichten aller Mitgliedstaaten und den notwendigen Schutz des Wettbewerbs im Binnenmarkt berücksichtigen“, so Vestager weiter. Der Vorschlagsentwurf trägt den ersten Rückmeldungen der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Umfrage Rechnung, die die Kommission im Dezember 2020 eingeleitet hat, um die Meinungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission den Mitgliedstaaten nun einen Vorschlagsentwurf mit folgendem Inhalt zur Stellungnahme übermittelt:
- Die Bestimmungen des Befristeten Rahmens sollen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Unternehmen in der anhaltenden Krise zu unterstützen, und gleichzeitig den fairen Wettbewerb zu schützen.
- Da die Krise sich hinzieht, sollen die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können (derzeit bis zu 120 000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, 100 000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. 800 000 Euro je Unternehmen aus einem anderen Sektor), und für Maßnahmen, die zu den nicht durch die Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beitragen (derzeit bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen), angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der Bedürfnisse der von der Krise betroffenen Unternehmen angehoben werden.
- Die Mitgliedstaaten sollen ferner gewährte rückzahlbare Finanzierungsinstrumente (einschließlich Darlehen) in Höhe von bis zu 800 000 Euro je Unternehmen (120 000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor bzw. 100 000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) auch zu einem späteren Zeitpunkt in direkte Zuschüsse umwandeln können. Damit sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie Beihilfen in Form rückzahlbarer Instrumente zu wählen.
Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.
Hintergrund
Mit der ersten Änderung des Befristeten Rahmens am 3. April 2020 wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung von COVID-19 zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Am 8. Mai 2020 nahm die Kommission eine zweite Änderung an, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet wurde. Durch die dritte Änderung am 29. Juni 2020 wurde der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens erneut erweitert, um kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen. Am 13. Oktober 2020 verlängerte die Kommission den Befristeten Rahmen bis zum 30. Juni 2021 (mit Ausnahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen, die bis zum 30. September 2021 gewährt werden können) und ermöglichte es den Mitgliedstaaten, einen Teil der ungedeckten Fixkosten der von der Krise betroffenen Unternehmen zu decken.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland