(01.09.2016) - "Zollbetrug geht zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Dem müssen wir entschlossen und wirksam entgegentreten. Dank der neuen IT-Instrumente sind die Behörden fortan besser gerüstet, um dieser Herausforderung zu begegnen, ohne den legalen Handel zu beeinträchtigen", erklärte Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva.
Zollbetrug wie beispielsweise falsche Angaben zum Ursprung eines Erzeugnisses, zu niedrige Wertangaben oder die falsche zolltarifliche Einreihung von Waren bei der Einfuhr schadet den finanziellen Interessen der EU. Angesichts des transnationalen Charakters ist die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen besonders wichtig.
Die geänderten Vorschriften tragen einerseits zu zügigeren Untersuchungen des OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) bei, weil den Mitgliedstaaten darin Fristen für die Übermittlung untersuchungsrelevanter Unterlagen gesetzt werden. Zum anderen erleichtern sie die Verwendung von Informationen, die auf der Grundlage der gegenseitigen Amtshilfe bereitgestellt werden, als Beweismittel in nationalen Gerichtsverfahren.
Weitere Informationen:
Auf seiner Website informiert das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung über die Strategien der Kommission im Kampf gegen Zollbetrug.
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland