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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Februar 2016Vertretung in Deutschland

Europa beschleunigt Rückkehr von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt

Die Europäische Union geht verstärkt das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit an und hat heute (Montag) Empfehlung verabschiedet, die eine Rückkehr von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt innerhalb von 18 Monaten ermöglichen sollen.

arbeit ©iStock

Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte:

"In Europa sind über 12 Millionen Menschen seit mehr als einem Jahr arbeitslos, das sind 5 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Obwohl Langzeitarbeitslose die Hälfte aller Arbeitslosen ausmachen, richten sich nur etwa 20 Prozent der aktiven Arbeitsmarktprogramme an diese Zielgruppe, und in vielen Mitgliedstaaten haben die Betroffenen keinen Zugang zu personalisierten Leistungen."

In fast allen Mitgliedstaaten besteht noch Spielraum, um die Unterstützungsleistung für Langzeitarbeitslose in drei Bereichen zu verbessern: Erfassungsgrad, Kontinuität und Gestaltung der Aktivierung. In Deutschland, das zu den Ländern mit großen öffentlichen Beschäftigungsprogrammen gehört, wird eine stärkere Wirkung durch mehr Engagement der Arbeitgeberseite erwartet. Ein positives Beispiel aus Deutschland für die Einbindung der Arbeitgeber ist eine Initiative für Arbeitsuchende über 50, die Beratung und Schulung in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, Dienstleistungsanbietern und Arbeitgebern anbot.

Die Empfehlung sieht eine individuelle Bestandsaufnahme für alle Arbeitsuchenden vor, die seit mehr als 12 Monaten ohne Beschäftigung sind, außerdem Arbeitslose bevor sie 18 Monate lang arbeitslos sind einen Wiedereinstiegsplan bekommen, der ihnen einen konkreten und auf sie persönlich abgestimmten Plan für die Rückkehr in die Beschäftigung anbietet.

Drei konkrete Schritte werden vorgeschlagen:

  • Die Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung;
  • Eine gründliche individuelle Bestandsaufnahme für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit, um ihre Bedürfnisse und ihr Potenzial zu ermitteln;
  • Das Angebot einer Wiedereinstiegsvereinbarung für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit.

Die Wiedereinstiegsvereinbarung enthält einen maßgeschneiderten Plan für die Rückkehr der Langzeitarbeitslosen in eine Beschäftigung. Je nach Angebot im betreffenden Mitgliedstaat gehören dazu folgende Leistungen: Mentoring, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Fortbildung sowie Kinderbetreuungs- und Gesundheitsversorgungsangebote, Wohn- und Transportkostenzuschüsse oder Rehabilitation. Die Leistungen sollen über eine zentrale Anlaufstelle abgewickelt werden. Auch die Rechte und Pflichten sowohl der arbeitslosen Personen als auch der unterstützenden Einrichtung werden darin eindeutig festgehalten.

Die Kommission hat im September Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur besseren Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vorgeschlagen. Nach der Einigung im Rat können die Mitgliedstaaten jetzt die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen.

Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung dieser Empfehlungen auf Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds zurückgreifen.

Mehr zu den Empfehlungen in einem Memo hier http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5562_de.htm. Ein Factsheet zur Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland finden Sie hier http://ec.europa.eu/social/keyDocuments.jsp?pager.offset=10&langId=en&mode=advancedSubmit&advSearchKey=LTUfactsheet

Pressekontakt: Gabi

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland