Die Fristverlängerung für die Europäischen Bürgerinitiativen ist bereits die vierte. Schon im Juli 2020 hatte die Kommission eine erste Verlängerung um sechs Monate gewährt. Im Dezember vergangenen Jahres gab es dann die zweite um weitere drei Monate. Im Februar 2021 folgte die dritte Fristverlängerung wegen der Corona-Pandemie. Davon profitieren jetzt erneut die Initiativen, die bereits registriert sind.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission Rechtsakte vorzulegen.
Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme (1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Weitere Informationen:
Portal der Europäischen Bürgerinitiative – Website
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland