Die Kommission wird nun die Organisatoren auffordern, ihre Ideen innerhalb eines Monats ausführlicher zu präsentieren. Anschließend wird das Europäische Parlament innerhalb von drei Monaten eine öffentliche Anhörung veranstalten, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten darzulegen. Nach Anhörung der Interessengruppen wird die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Initiative entscheiden, wie die Ziele der Initiative am besten erreicht werden können: ob sie Rechtsvorschriften vorschlagen, andere nichtlegislative Maßnahmen ergreifen oder nicht handeln wird.
Die Kommission wird ihre Entscheidung in einer offiziellen Mitteilung vorlegen, in der die Gründe für das vorgeschlagene Vorgehen erläutert werden. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein wertvolles Instrument in den Händen der europäischen Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht es ihnen, zur Gestaltung der EU-Politik beizutragen. Seit dem 1. Januar 2020, an dem neue EBI-Regeln in Kraft traten, ist das Instrument noch bürgerfreundlicher geworden.
Weitere Informationen:
Daily News vom 10. Januar 2020
Website zur Europäischen Bürgerinitiative
Pressekontakt: Katrin Abele , Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10 Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland