Die Registrierung der Initiative erfolgt am 2. Januar 2020. Ab diesem Zeitpunkt können die Organisatoren innerhalb der nächsten sechs Monate die Sammlung von Unterstützungserklärungen einleiten. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten reagieren. Sie kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Die Organisatoren der Bürgerinitiative erklären: „Obwohl das Abtrennen von Flossen an Bord von EU-Schiffen und in EU-Gewässern verboten ist und Haie unversehrt (mit Flossen) angelandet werden müssen, gehört die EU zu den größten Exporteuren von Flossen und ist ein bedeutender Transitknotenpunkt für den weltweiten Handel mit Flossen.“
Mit der Initiative rufen sie die Kommission insbesondere dazu auf, „die Verordnung (EU) Nr. 605/2013 auch auf den Handel mit Flossen auszudehnen und … eine neue Verordnung zu erarbeiten, mit der das Kriterium der „natürlich am Körper vorhandenen Flossen“ auf den gesamten Handel mit Haien und Rochen in der EU ausgeweitet wird“.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde im April 2012 auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon eingeführt. Seither haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Im Jahr 2017 legte die Europäische Kommission Reformvorschläge für die Europäische Bürgerinitiative vor, um sie bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020. Sie geben den Organisatoren unter anderem mehr Flexibilität bei der Wahl des Beginns ihrer Kampagne und bei der Überarbeitung der vorgeschlagenen Initiative, bevor die Kommission über deren Registrierung entscheidet.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative förmlich registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.
Für die Zulässigkeit gelten folgende Voraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.
Weitere Informationen:
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Website „Die Europäische Bürgerinitiative“
Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske ) , Tel.: +49 (0)30 2280- 2190 und laura [dot] bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280-2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Dezember 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland