Nach einer gründlichen Bewertung wird die Kommission dann eine Mitteilung vorlegen, in der sie die Gründe für ihre nächsten Schritte darlegt, ob sie z.B. einen Gesetzesvorschlag machen oder andere nichtlegislative Maßnahmen ergreifen wird. Die Organisatoren werden auch in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament ihre Vorschläge darlegen.
Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, zur Gestaltung des EU-Rechts und der EU-Politik beizutragen. Ab dem 1. Januar 2020 ist die EBI mit der Anwendung der neuen Regeln noch bürgerfreundlicher geworden.
Weitere Informationen:
Website zur Europäischen Bürgerinitiative
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2 Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland