(25.01.2017) - Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte: „In nur drei Monaten haben wir bei dem Ausbau der Aktivitäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache unglaubliche Fortschritte erzielen können. Die Soforteinsatzpools für den Grenzschutz und für die Ausrüstung sind eingeführt und mit deren Hilfe wird nun gewährleistet, dass bei Notsituationen in der gesamten EU kein Mangel an Einsatzkräften oder Ausrüstung entstehen kann. Darüber hinaus werden mit den neuen Pools der Rückführungsteams die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Rückkehr irregulärer Migranten zu fördern, – ein Kernelement unserer Europäischen Migrationsagenda – unterstützt. Ich fordere alle Interessenträge auf, ihre Arbeit und Kooperation bei dem vollen und raschen Ausbau aller Elemente der Europäischen Grenz- und Küstenwache fortzusetzen.“
Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der fünf wichtigsten Schwerpunktbereiche, die von den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im April 2016 für eine rasche Umsetzung vorgemerkt und gebilligt wurden:
- Obligatorische Bündelung von Ressourcen zur Förderung der Fähigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur schnellen Reaktion: Zur Verstärkung des Personals der zuständigen nationalen Grenzschutzbehörden steht der Agentur seit dem 7. Dezember ein Soforteinsatzpool von 1 500 Grenzschutzbeamten und anderen Beamten zur unmittelbaren Verfügung, mit deren Hilfe auf Anforderung der Mitgliedstaaten Unterstützung vor Ort geleistet werden kann. Gleichzeitig ist ein Ausrüstungspool für Soforteinsätze eingerichtet worden, in dessen Rahmen Ausrüstung wie Schiffe oder Hubschrauber für Soforteinsätze an den Grenzen verfügbar sind. Diese Kapazitäten für Soforteinsätze ergänzen die laufenden gemeinsamen Einsätze der Agentur und die nationalen Grenzschutzkräfte, die von den zuständigen Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
- Präventive Gefährdungsbeurteilungen: Es wurde eine gemeinsame Methodik der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, mit deren Hilfe jährlich eine Beurteilung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten durchgeführt wird, die Herausforderungen an den Außengrenzen zu bewältigen. Im Januar 2017 startet die Europäische Grenz- und Küstenwache mit der Erfassung von Daten über die Kapazitäten der Mitgliedstaaten, die als Grundlage und wichtigste Referenz für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im Jahr 2017 dienen soll.
- Unterstützung für Rückführungen: Seit dem 7. Januar 2017 sind drei neue Pools aus insgesamt 690 Beobachtern und Begleitpersonal für Rückführungen sowie Rückführungsexperten verfügbar. Damit wird die Europäische Grenz- und Küstenwache in die Lage versetzt, Rückführungsmaßnahmen zu organisieren und mit Drittländern in Fragen der Rückführung und Rückübernahme zusammenzuarbeiten. Die Agentur hat ihre Maßnahmen im Bereich Rückführungen bereits in bedeutendem Umfang ausgeweitet. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung im Oktober 2016 hat die Agentur 78 Rückführungsmaßnahmen organisiert, in deren Rahmen 3 421 irreguläre Migranten – mehr als im gesamten Jahr 2015 – in ihr Ursprungsland zurückgebracht wurden (Gesamtzahl der Einsätze für das Jahr 2016: 232 Einsätze). Die Kommission wird in den kommenden Wochen einen überarbeiteten Aktionsplan zum Thema Rückführung vorstellen.
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Am 6. Oktober 2016 wurde ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, mit dem die Achtung der Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache überwacht und gewährleistet werden soll.
- Musterstatusabkommen für eine operationelle Zusammenarbeit mit vorrangigen Drittländern: Im Rahmen ihres neuen Mandats ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache dazu berechtigt, mit vorheriger Zustimmung Einsätze auf dem Hoheitsgebiet von Nachbarländern durchzuführen. Im November 2016 wurde von der Kommission ein Musterstatusabkommen gebilligt. Die Kommission hat Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien als vorrangige Drittstaaten ausgewählt und heute den Rat ersucht, die Eröffnung von Verhandlungen mit den beiden Staaten zu genehmigen.
Darüber hinaus werden in dem Bericht konkrete Maßnahmen und weitere Schritte zur Gewährleistung einer in vollem Umfang einsatzfähigen und ausgerüsteten Europäischen Grenz- und Küstenwache festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Ressourcen stets auf Anforderung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für laufende und künftige gemeinsame Einsätze als auch für die Einsätze aus den vorgeschriebenen Reserven für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken zur Verfügung gestellt werden.
Ferner sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen zu verfolgen und die ermittelten Schwachstellen rasch zu beheben. Insbesondere sollten die ersten Ergebnisse dieser Arbeit in die prioritäre Festlegung der dringendsten Schwachstellen einfließen. Dadurch werden wir in die Lage versetzt, in den kommenden Monaten auf die mit den wichtigsten Herausforderungen der Migration zusammenhängenden Gefährdungen zu reagieren.
Der vorliegende Bericht ist der erste aus einer Reihe von Berichten, die als ein Beitrag dazu dienen sollen, dass die richtigen Instrumente und Antworten im Hinblick auf einen besseren Schutz unserer Außengrenzen vorhanden sind. Der nächste Fortschrittsbericht ist für März
Weitere Informationen:
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Sicherung der Außengrenzen Europas: Website der Europäischen Kommission
Website der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland