Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 6. Februar 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Europäische Kommission begrüßt politische Einigung über die Ukraine-Fazilität

The European and Ukrainian flags

Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung auf eine Ukraine-Fazilität. Die Kommission hatte den entsprechenden Vorschlag im Juni 2023 vorgelegt, in der vergangenen Woche hatten sich die 27 Staats- und Regierungschefs bei einem Sondergipfel in Brüssel geeinigt.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen bekräftigte, Europa stehe an der Seite der Ukraine - an jedem einzelnen Tag des Krieges und auch darüber hinaus. „Die politische Einigung über die mit 50 Milliarden Euro ausgestattete Fazilität für die Ukraine ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Europa steht zu seinem Wort. Wir werden unserem mutigen Partner und angehenden Mitglied weiterhin die dringend benötigte Finanzierung und Berechenbarkeit bereitstellen. Wir wollen die erste Zahlung im März leisten.“

Der für Nachbarschaft und Erweiterung zuständige Kommissar Olivér Várhelyi fügte hinzu: „Mit dieser Vereinbarung löst die Europäische Union ihr Versprechen ein, die Ukraine zu unterstützen.“ Er betonte, dass die Auszahlung der Mittel an Bedingungen geknüpft sind und das dafür sorgen wird, dass die Ukraine bei ihren Fortschritten auf Kurs bleibt.

Gesamtsumme bis 2027: 50 Milliarden Euro

Die neue Fazilität wird stabile und nachhaltige Finanzmittel für die Ukraine bereitstellen, um so Wiederaufbau und Modernisierung des Landes zu unterstützen. Das schließt die wichtigsten Reformen mit ein, die auf dem Weg zum EU-Beitritt erforderlich sind. Der Gesamtbetrag der Fazilität für den Zeitraum 2024-2027 beläuft sich auf 50 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Zuschüssen in Höhe von 17 Milliarden Euro und Darlehen in Höhe von 33 Milliarden Euro zusammen.

Die Fazilität für die Ukraine ist in drei Säulen gegliedert:

  • direkte Unterstützung des Staatshaushalts;
  • Investitionsrahmen, um öffentliche und private Investitionen anzuziehen;
  • technische Hilfe und andere Unterstützungsmaßnahmen für die Reformen sowie Zuschüsse zur Deckung der Fremdkapitalkosten für Darlehen an die Regierung der Ukraine.

Die Fazilität wird über einen soliden Rahmen für Prüfungen und Kontrollen verfügen. Das soll den Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleisten und gleichzeitig die weitere Verbesserung des ukrainischen Systems der internen Kontrollen unterstützen.

Finanzierung der Mittel

Die Europäische Union wird bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt 33 Milliarden Euro aufnehmen, und zwar durch die Ausgabe von EU-Anleihen im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie. Diese Finanzierung wird durch den Spielraum des EU-Haushalts abgesichert. Die benötigten Beträge werden in diesem Zeitraum im Rahmen des EU-Programms zur Emission von Schuldtiteln bereitgestellt. Die nicht zurückzuzahlende Unterstützung wird über den EU-Jahreshaushalt im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der "Ukraine-Reserve", finanziert, die über die Ausgabenobergrenze des MFR hinausgeht.

Die heutige politische Einigung ebnet auch den Weg für die sogenannte „außergewöhnliche Brückenfinanzierung“ im Rahmen der Fazilität. Das bedeutet eine sofortige Unterstützung in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden pro Monat - nur für einen begrenzten Zeitraum, während die anderen Elemente der Fazilität (wie der Ukraine-Plan oder die Einsetzung des Rechnungsprüfungsausschusses) umgesetzt werden. Die ersten Zahlungen im Rahmen der Fazilität können sehr bald nach ihrem für März erwarteten Inkrafttreten erfolgen.

Nächste Schritte

Die politische Einigung, die im Anschluss an die Einigung über die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates vom 1. Februar über die Fazilität für die Ukraine erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung über die Ukraine-Fazilität tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Josep Borrell in der Ukraine

Der oberste Diplomat der EU, HRVP Josep Borrell, ist derzeit in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Es ist sein vierter Besuch seit Beginn der groß angelegten russischen Invasion. Borrell postete auf X, er werde mit den ukrainischen Freunden über die unerschütterliche Unterstützung der EU für das Land diskutieren. Es gehe um den militärischen Aspekt, den finanziellen Aspekt mit Blick auf die neue Ukraine-Fazilität sowie um den Reformpfad der Ukraine auf dem Weg in die EU.

Hintergrund

Die Europäische Union hat eine beispiellose Einigkeit gezeigt bei der Verurteilung des russischen Vorgehens und der Unterstützung der Ukraine. Bisher haben die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen der Ukraine und ihrer Bevölkerung umfassende Unterstützung in Höhe von über 88 Milliarden Euro geleistet. Dazu gehört auch die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, die seit Beginn des Krieges rund vier Millionen ukrainischen Flüchtlingen vorübergehenden Schutz gewährt haben. Zusammengenommen spiegelt dies die feste Entschlossenheit der Union wider, der Ukraine so lange wie es nötig ist zu helfen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Kommissionsvorschlag für Ukraine-Fazilität

Factsheet: Solidarität mit der Ukraine

Erholung und Wiederaufbau der Ukraine

Koordinationsplattform für Geber

Rede der Kommissionspräsidentin zur EU-Unterstützung für die Ukraine

Rede der Kommissionspräsidentin zu Beginn der Parlaments-Sitzung (Manuskript)

Eröffnungsstatements von Ratspräsident Michel und Kommissionspräsidentin von der Leyen (Video)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland