EU-Justizkommissar Didier Reynders fügte hinzu: „Mit der Inbetriebnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft wird ein neues Kapitel in der Geschichte der europäischen Integration aufgeschlagen. Die Hauptaufgabe dieser EU-Einrichtung besteht darin, EU-Gelder im gemeinsamen Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger vor Kriminellen zu schützen. Sie wird die Umsetzung von ,NextGenerationEU‘ mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für die wirtschaftliche Erholung von der Krise verwendet werden.“
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:
- Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
- betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
- Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
- Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
- Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die Europäische Staatsanwaltschaft voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen.
Hintergrund
Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der „verstärkten Zusammenarbeit“ teil. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung.
Weitere Informationen:
Website der Kommission zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Website der Europäischen Staatsanwaltschaft
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland