Unangekündigte Dursuchungen sind ein erster Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Inspektionen durchführt, bedeutet weder, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der eigentlichen Untersuchung vor.
Die Kommission respektiert die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.
Die Durchsuchungen wurden unter Einhaltung aller Coronavirus-Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss von Ermittlungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und der Wahrnehmung ihres Verteidigungsrechts.
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Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland