Als Teil des Europäischen Grünen Deals wird die Kommission einen umfassenden Plan mitsamt einer Folgenabschätzung vorlegen, um das Klimaziel der EU für 2030 auf mindestens minus 50 Prozent, gegebenenfalls auch bis zu minus 55 Prozent gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu erhöhen. Sobald dazu eine Einigung vorliegt, wird die EU-Kommission vorschlagen, das neue Ziel in das kürzlich vorgelegte europäische Klimagesetz aufzunehmen.
Das neue Ziel für 2030 wird auch in die Bewertung aller relevanten sektoralen Rechtsvorschriften einfließen, die die Kommission bis zum Sommer 2021 vornimmt. Dazu zählen beispielsweise auch die Vorschriften zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und zum EU-Emissionshandelssystem.
Die Überarbeitung des derzeitigen Ziels für 2030 bereitet den Weg in Richtung Klimaneutralität der EU bis 2050.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland