EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Dank des Europäischen Haftbefehls leben die EU-Bürger an einem sichereren Ort. Egal, wo sich Kriminelle und Terroristen in Europa verstecken, sie werden vor Gericht gestellt. Dieses Beispiel zeigt, dass die EU auf gegenseitigem Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit beruht. Sein Erfolg hängt von der guten Zusammenarbeit der europäischen und nationalen Behörden ab.“
Die Unionsbürger genießen innerhalb der EU Freizügigkeit – sie können arbeiten, studieren oder Urlaub machen, wo es ihnen gefällt. Aber offene Grenzen sollten nicht dazu führen, dass sich Straftäter der Justiz schlichtweg dadurch entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat absetzen. Der Europäische Haftbefehl, den es seit 2004 gibt, ist ein wirksames Instrument, um die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus einem anderen Mitgliedstaat zu erwirken und Schlupflöcher innerhalb Europas zu schließen.
Weitere Informationen:
Bericht zum Europäischen Haftbefehl
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. September 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland