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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. September 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Europäischer Haftbefehl: Kommission zieht positive Bilanz

Der Europäische Haftbefehl ist das am häufigsten verwendete EU-Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Über 17.000 Europäische Haftbefehle wurden im Jahr 2017 ausgestellt, die meisten von Deutschland (2.600), wie aus einem heute...

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Dank des Europäischen Haftbefehls leben die EU-Bürger an einem sichereren Ort. Egal, wo sich Kriminelle und Terroristen in Europa verstecken, sie werden vor Gericht gestellt. Dieses Beispiel zeigt, dass die EU auf gegenseitigem Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit beruht. Sein Erfolg hängt von der guten Zusammenarbeit der europäischen und nationalen Behörden ab.“

Die Unionsbürger genießen innerhalb der EU Freizügigkeit – sie können arbeiten, studieren oder Urlaub machen, wo es ihnen gefällt. Aber offene Grenzen sollten nicht dazu führen, dass sich Straftäter der Justiz schlichtweg dadurch entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat absetzen. Der Europäische Haftbefehl, den es seit 2004 gibt, ist ein wirksames Instrument, um die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus einem anderen Mitgliedstaat zu erwirken und Schlupflöcher innerhalb Europas zu schließen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 18.09.2019

Bericht zum Europäischen Haftbefehl

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA perfrageaterlebnis-europa [dot] eu ( E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. September 2019
Autor
Vertretung in Deutschland