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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. April 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Europäischer Rat bittet Kommission um Vorschlag für Corona-Wiederaufbau mithilfe des EU-Haushalts

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben in ihrer Videoschalte gestern (Donnerstag) der Europäischen Kommission den Auftrag erteilt, die gemeinsame europäische Reaktion auf die Coronakrise zu gestalten. „Ich freue mich, dass die Mitgliedstaaten...

„Wir werden eine gründliche Bewertung der Auswirkungen der Krise auf die gesamteuropäische Wirtschaft, auf die einzelnen Mitgliedstaaten und auf bestimmte Sektoren vornehmen“, so von der Leyen weiter. „Wir wissen bereits, dass das BIP überall schrumpfen wird, aber es wird in einigen Mitgliedstaaten stärker zurückgehen als in anderen. Ebenso werden auch bestimmte Branchen, z. B. der Tourismusbereich, härter betroffen sein als andere. Wir wissen auch, dass die haushaltspolitischen Auswirkungen der Krise sehr unterschiedlich ausfallen, da einige Mitgliedstaaten ihren Volkswirtschaften sehr viel mehr direkte Unterstützung zukommen lassen können als andere.

Wir haben als Beispiel die staatlichen Beihilfen angesprochen. Insgesamt belaufen sich die bis dato gewährten staatlichen Beihilfen auf fast 1,8 Billionen Euro. Aber abhängig vom finanziellen Spielraum der einzelnen Mitgliedstaaten gibt es auch hier große Unterschiede bei der Höhe der staatlichen Beihilfen, die die Mitgliedstaaten gewähren. Wenn wir das nicht ausgleichen, wird dies den Wettbewerb massiv verzerren“, sagte von der Leyen.

„Wir müssen eine gemeinsame, zukunftssichere Antwort entwickeln, um die Integrität und den Zusammenhalt des Binnenmarktes zu gewährleisten und unser aller Wohlstand zu wahren. Dabei müssen wir uns zunächst darauf konzentrieren, die entstandenen Schäden zu reparieren; danach müssen wir auf einen Wiederaufschwung hinarbeiten, Widerstandsfähigkeit aufbauen und unseren Volkswirtschaften den Weg zu einem fairen grünen und digitalen Wandel ebnen.“

Die Kommission werde vorschlagen, den Spielraum zwischen der bestehenden Obergrenze im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Eigenmittelobergrenze zu erweitern. Dank der Garantie der Mitgliedstaaten kann die Kommission so Mittel beschaffen, die dann über den EU-Haushalt zurück in die Mitgliedstaaten geleitet werden.

„Unseren aktuellen Bedarfsschätzungen zufolge dürfte für die nächsten ein bis zwei Jahre eine Eigenmittelobergrenze von rund 2 Prozent des Bruttonationaleinkommens anstelle der derzeitigen 1,2 Prozent erforderlich sein. Die dadurch mobilisierten Mittel werden – wie ich bereits sagte – durch ein Konjunkturprogramm wieder in den MFR fließen und sich auf eine Reihe von Programmen verteilen, die zur Bewältigung dieser Krise beitragen“, sagte von der Leyen.

„Die Investition sollten zu Beginn erfolgen, also in den ersten Jahren, und natürlich muss das richtige Gleichgewicht zwischen Zuschüssen und Darlehen gefunden werden. Bei all diesen Bemühungen geht es um den Schutz der Integrität unseres Binnenmarktes und unserer Union. Und wenn wir es richtigmachen und erfolgreich sind, dann werden die Investitionen jeden Cent wert gewesen sein, den wir jetzt dafür bezahlen.“

Weitere Informationen:

Erklärung von Präsidentin von der Leyen nach der Videoschalte des Europäischen Rates

Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel

Video-Mitschnitt der gemeinsamen Pressekonferenz

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. April 2020
Autor
Vertretung in Deutschland