(13.10.2016) - Die Mitgliedstaaten verwalten 80 Prozent der EU-Haushaltsmittel. Die Kommission hat Anreize entwickelt, um jeden Mitgliedstaat zur weiteren Verbesserung seiner Verwaltungs- und Kontrollsysteme anzuhalten. Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufdecken, melden und berichtigen und so keine Gefahr laufen, Mittel zu verlieren, auf die sie Anspruch haben. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei diesen Anstrengungen durch den Austausch bewährter Verfahren sowie durch Orientierungshilfen und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die nationalen Behörden, die EU-Mittel vor Ort ausgeben.
Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass EU-Mittel nicht korrekt verwendet wurden, ergreift sie Maßnahmen zur Rückforderung der Gelder – im Durchschnitt handelt es sich dabei um rund 3 Mrd. Euro jährlich. Für das Haushaltsjahr 2015 schätzt die Kommission, dass sich der verbleibende Risikobetrag durch künftige Rückforderungen auf einem Niveau zwischen 0,8 Prozent und 1,3 Prozent der Zahlungen einpendeln könnte.
Die Billigung der Jahresrechnung 2015 durch den Rechnungshof leitet das jährliche Entlastungsverfahren ein. Zur Erleichterung dieses Prozesses stellte die Kommission im Juli 2016 Berichte über Einnahmen, Ausgaben, Verwaltung und Leistung der EU im Jahr 2015 im sogenannten integrierten Rechnungslegungspaket zusammen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Europäischer Rechnungshof billigt EU-Jahresrechnung zum neunten Mal in Folge
Fragen und Antworten zum Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs
Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020
Konferenz „Ein ergebnisorientierter EU-Haushalt“
Website EU-Ergebnisse
Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Oktober 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland