Die EU will mit einem künftigen Europäischen Innovationsgesetz die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Innovatoren schaffen und ihnen die Möglichkeiten geben, sich für Europa zu entscheiden, um ihre Produkte und Lösungen zu entwickeln. Die Kommission hat daher zur Einreichung von Stellungnahmen aufgefordert und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, sagte: „Wir wollen von Innovatoren, Unternehmen, Investoren, politischen Entscheidungsträgern, Forschern, Universitäten und allen interessierten Parteien hören, um einen ehrgeizigen und wirksamen Innovationsrahmen zu schaffen, der echte Ergebnisse liefert."
Europäisches Innovationsgesetz wird Innovatoren den Marktzugang erleichtern
Das künftige Innovationsgesetz wird die Markteinführung innovativer Ideen in allen Sektoren erleichtern. Er wird die Herausforderungen bei der Vermarktung von Forschungsergebnissen angehen, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft stärken. Zudem soll es den Zugang innovativer Unternehmen zu Märkten, Finanzmitteln, Talenten und Infrastrukturen verbessern. Außerdem wird damit ein innovationsfreundlicheres und investitionsbezogenes Umfeld in der gesamten EU geschaffen, das den europäischen Innovatoren die Instrumente an die Hand gibt, die sie benötigen, um zu wachsen und im Wettbewerb zu bestehen.
Das Europäische Innovationsgesetz ist eine der Leitinitiativen im Rahmen der im Mai 2025 angenommenen EU-Start-up- und Scale-up-Strategie. Es ist auch eine der Schlüsselinitiativen, die zur Schließung der Innovationslücke beitragen und die im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gefordert wird.
Die Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen und die öffentliche Konsultation stehen bis zum 30. Oktober 2025 auf dem Portal der Kommission „Ihre Meinung zählt“ zur Verfügung.
Weitere Informationen
Einreichung von Stellungnahmen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland