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Presseartikel22. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 9 Min

Europäisches Semester: Kommission gibt länderspezifische Reformempfehlungen ab

Die Europäische Kommission legt heute (Montag) ihre länderspezifischen Empfehlungen 2017 vor, in denen sie den Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12-18 Monate anrät. Die Mitgliedstaaten sollten den aktuellen Aufschwung...

Digitaler Binnenmarkt

(22.05.2017) – Die Wirtschaft der EU und des Euroraums erweist sich als widerstandsfähig, doch gibt es nach wie vor Herausforderungen wie das langsame Produktivitätswachstum, die Nachwirkungen der Krise – darunter fortbestehende Ungleichheiten – und die hauptsächlich auf externe Faktoren zurückzuführende Unsicherheit.

Deshalb fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die sich aktuell bietende Chance zu nutzen, um die wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren zu stärken, indem sie die auf europäischer Ebene gemeinsam definierten wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten umsetzen: Investitionen anschieben, Strukturreformen vorantreiben und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sicherstellen. Besonderes Augenmerk gilt den für das Euro-Währungsgebiet festgestellten Prioritäten und Herausforderungen.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Die Wirtschaft hat sich in sämtlichen Mitgliedstaaten positiv entwickelt. Wir sollten diesen konjunkturellen Rückenwind nutzen, um unsere Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger, widerstandsfähiger und innovativer zu machen. Dabei sollten Reformen vorangestellt werden, die die Wachstumsgewinne auf mehr Schultern verteilen und der Produktivität neue Dynamik verleihen. Strukturreformen, Investitionen und fortgesetztes Augenmerk auf eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sind für eine kräftige und nachhaltige wirtschaftliche Erholung in der EU unerlässlich.“

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen äußerte sich wie folgt: „Im Mittelpunkt unserer diesjährigen Bewertung steht die Bekämpfung von Ungleichheiten. Die Krise liegt hinter uns: Nun wenden wir uns dem sozialen Kapitel zu. Jetzt, wo es wirtschaftlich aufwärts geht, müssen wir in allgemeine und berufliche Bildung von hoher Qualität investieren, damit diejenigen, die abgehängt zu werden drohen, wieder eine Perspektive haben und damit wir mit den sich wandelnden Kompetenzanforderungen Schritt halten können. Produktivitätszuwächse sollten sich auch in höheren Löhnen niederschlagen. Nur so können wir unsere gemeinsame Verpflichtung einlösen, den Lebensstandard für alle zu verbessern.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, fügte hinzu: „Das Wirtschaftswachstum in der EU hält an und wird sich auch 2018 – im sechsten Jahr in Folge – fortsetzen. Die Erholung verläuft jedoch uneinheitlich und ist noch nicht gefestigt. Wir müssen alle verfügbaren Instrumente einsetzen, um das Wachstum zu unterstützen. Dazu zählen auch intelligente Wirtschaftsreformen und eine intelligente Haushaltspolitik. Heute empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, zwischen der Gewährleistung tragfähiger öffentlicher Haushalte und einer Finanzpolitik, die sich förderlich und nicht bremsend auf die Konjunktur niederschlägt, das richtige Gleichgewicht zu verfolgen.“

Die länderspezifischen Empfehlungen 2017

Die europäische Wirtschaft hat sich angesichts erheblicher Herausforderungen als widerstandsfähig erwiesen. Das Wachstum erreichte 2016 sowohl in der EU als auch im Euroraum fast 2 Prozent, die Lage der öffentlichen Finanzen bessert sich und die Beschäftigtenzahl liegt auf einem Rekordhoch von fast 233 Millionen Menschen. Die Arbeitslosigkeit befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit 2009 und In einigen Ländern wurde – auch dank der von Präsident Juncker ins Leben gerufenen Investitionsoffensive für Europa – mehr investiert als vor der Krise. Allerdings wird die Wirtschaft nach wie vor durch das schleppende Produktivitätswachstum und die Nachwirkungen der Krise wie die fortbestehenden Unterschiede zwischen den Ländern sowie durch die hauptsächlich durch externe Faktoren bedingte Unsicherheit belastet.

Um die positiven Trends und die Konvergenz innerhalb der Länder und in der EU zu verstärken, muss das Wachstum inklusiver, widerstandsfähiger und nachhaltiger werden. In diesem Zusammenhang muss auch mehr für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation getan werden. Dies ist das Ziel der Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Dieser Ansatz beinhaltet auch eine stärkere Fokussierung auf die sozialen Prioritäten und Herausforderungen in den Mitgliedstaaten. Die Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte vorgelegt, in dem sie einige grundlegende Prinzipien und Rechte für faire und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme darlegt.

Im Laufe der Zeit haben die Mitgliedstaaten im Schnitt bei zwei von drei länderspezifischen Empfehlungen einige Fortschritte erzielt, was belegt, dass in der gesamten EU weitreichende Reformen umgesetzt werden. Eine mehrjährige Betrachtung vermittelt ein klareres Bild der Fortschritte als der Blick auf lediglich ein Jahr, denn die Konzeption und Durchführung weitreichender Reformen braucht Zeit. Bei der großen Mehrheit der Reformen sind Fortschritte zu verzeichnen, doch Tempo und Tiefe der Umsetzung schwanken, bedingt auch durch die unterschiedliche Komplexität und Bedeutung der Reformen, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die größten Reformfortschritte wurden in den Bereichen „Finanzpolitik und finanzpolitischer Steuerungsrahmen“ sowie „Finanzdienstleistungen“ erzielt, wo in den letzten Jahren besonders dringender Handlungsbedarf bestand.

Seit Annahme der letztjährigen länderspezifischen Empfehlungen sind die Mitgliedstaaten in den Bereichen Haushalts- und Finanzpolitik und am weitesten vorangekommen. Auch in den Bereichen Steuerpolitik (steuerliche Entlastung der Arbeit), Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (insbesondere gesellschaftliche Eingliederung und Kinderbetreuung) sowie Finanzdienstleistungen wurden Schritte eingeleitet. Die geringsten Fortschritte waren im Hinblick auf eine Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verzeichnen. Alles in allem setzen die Mitgliedstaaten ihre Reformanstrengungen zwar fort, doch wurden in den meisten bei den länderspezifischen Empfehlungen 2016 angesprochenen Punkten nur begrenzte bis einige Fortschritte erzielt.

Das heutige Paket baut auf den Schlussfolgerungen des Winterpakets des Europäischen Semesters vom vergangenen Februar auf, u. a. in Bezug auf die Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Mit Blick auf Zypern, Italien und Portugal, die übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Analyse derzeit keinen Grund gibt, das Verfahren zu verschärfen, sofern die drei Mitgliedstaaten die in ihren länderspezifischen Empfehlungen genannten Reformen vollständig umsetzen.

Finanzpolitische Entwicklungen und Beschlüsse

Das Gesamthaushaltsdefizit im Euroraum, das 2010 auf einem Rekordhoch von 6,1 Prozent des BIP lag, dürfte dieses Jahr auf 1,4 Prozent des BIP sinken.

Ausgehend von der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2017 hat die Kommission auch verschiedene Schritte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingeleitet. Die Kommission empfiehlt, die Defizitverfahren gegen Kroatien und Portugal einzustellen. Wenn der Rat der Empfehlung der Kommission folgt, unterlägen nur noch vier Mitgliedstaaten der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, während es 2011 noch 24 Länder waren.

Außerdem hat die Kommission für Belgien und Finnland Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder das im Vertrag verankerte Schuldenstandskriterium erfüllen. In beiden Fällen lautet das Fazit, dass das Schuldenstandskriterium derzeit als erfüllt angesehen werden sollte. Im Falle Belgiens gilt dies unter dem Vorbehalt, dass 2017 zusätzliche haushaltspolitische Maßnahmen getroffen werden, um die weitgehende Einhaltung des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren 2016 und 2017 zusammengenommen sicherzustellen. Im Falle Finnlands wird darauf hingewiesen, dass die zügige Annahme und Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung der Produktivität und des Arbeitskräfteangebots von entscheidender Bedeutung sind, um die Wachstumsaussichten mittelfristig zu erhöhen und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Im Falle Italiens bestätigt die Kommission, dass die für 2017 eingeforderten zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen wurden und deshalb zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Schritte zur Einhaltung des Schuldenstandskriteriums erforderlich sind.

An Rumänien richtet die Kommission die Warnung, dass 2016 eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel drohen könnte, und empfiehlt dem Rat, Rumänien in einer Empfehlung aufzufordern, diese erhebliche Abweichung durch geeignete Maßnahmen im Jahr 2017 zu korrigieren. Es ist das erste Mal, dass dieses Verfahren des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU zum Einsatz kommt. Es gibt den Behörden die Möglichkeit, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und so ein Defizitverfahren abzuwenden.

Ausgehend von der Bewertung der Stabilitätsprogramme 2017 schlägt die Kommission vor, Litauen und Finnland die beantragte Flexibilität zu gewähren.

Hintergrund:

Auch wenn die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten jedes Jahr angepasst werden, um den erzielten Fortschritten und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sind sie doch fest in den übergeordneten Prioritäten verankert, die in der jährlichen Rede des Präsidenten zur Lage der Union und im Jahreswachstumsbericht skizziert wurden. Bei den Euro-Mitgliedstaaten spiegeln sie auch die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet wider. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters fügen sich in die längerfristige Vision der Strategie Europa 2020 ein.

Die Kommission hat seit ihrem Amtsantritt verschiedene Änderungen am Europäischen Semester vorgenommen, um es wirksamer und relevanter zu gestalten. Diese Änderungen wurden im November 2014 im Jahreswachstumsbericht 2015 angekündigt, Anfang 2015 näher ausgeführt und im Oktober 2015 in der Mitteilung über Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt.

Beispielsweise wurde damit eingeführt, dass die Kommission zum Auftakt (im November) eine Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet abgibt, damit die Mitgliedstaaten die Euroraum-Perspektive bei ihren Planungen für die kommenden Jahre berücksichtigen können.

Die Änderungen haben außerdem dazu geführt, dass die Kommission in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit den Regierungen, nationalen Parlamenten, Sozialpartnern und sonstigen Interessenträgern geführt und in bilateralen Zusammenkünften mit den nationalen Stellen deren politische Prioritäten erörtert hat.

Im Februar hatte die Kommission im Rahmen des Winterpakets 2017 des Europäischen Semesters ihre Länderberichte mit einer eingehenden wirtschaftlichen und sozialen Analyse für jeden Mitgliedstaat vorgelegt.

Im April haben die Mitgliedstaten ihre nationalen Reformprogramme und ihre Stabilitätsprogramme (Euro-Länder) bzw. Konvergenzprogramme (Nicht-Euro-Länder) übermittelt, die ggf. auch Folgemaßnahmen zum Winterpaket des Europäischen Semesters enthielten.

Außerdem führt die Kommission regelmäßige Konsultationen mit den Sozialpartnern und hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, dem Beitrag der nationalen Sozialpartner mehr Beachtung zu schenken.

Die heutigen Empfehlungen basieren auf diesen Gesprächen und Programmen, auf Daten von Eurostat und der vor Kurzem veröffentlichten Frühjahrsprognose 2017 der Kommission.

Die Kommission hat den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen und ein spezielles EU-Instrument – das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) – eingerichtet, um den Mitgliedstaaten auf Wunsch gezielte Hilfestellung bei der Gestaltung und Umsetzung institutioneller, struktureller und verwaltungstechnischer Reformen zu leisten – auch bei Reformen, die in den länderspezifischen Empfehlungen angeraten werden.

Nächste Schritte:

Die Kommission ersucht den Rat, die vorgeschlagene Vorgehensweise zu billigen und die länderspezifischen Empfehlungen anzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor sie von den Staats- und Regierungschefs der EU gebilligt werden. Danach ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die länderspezifischen Empfehlungen mit ihrer nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik im Zeitraum 2017-2018 umzusetzen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäisches Semester Frühjahrspaket 2017: Kommission gibt länderspezifische Empfehlungen ab

Einleitende Mitteilung Europäisches Semester 2017: Länderspezifische Empfehlungen

Überblick über die Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht und den Stabilitäts- und Wachstumspakt

Übersicht über die in den länderspezifischen Empfehlungen 2017 angesprochenen Themenkomplexe

Alle länderspezifischen Empfehlungen 2017

Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland 2017

Memo zu den länderspezifischen Empfehlungen

Frühjahrsprognose 2017 (11. Mai 2017)

Mitteilung zu den Länderberichten (22. Februar 2017)

Länderberichte (22. Februar 2017)

Auftakt zum Europäischen Semester 2017: Herbstpaket (16. November 2016)

Warnmechanismus-Bericht 2017 (16. November 2016)

Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick

Vizepräsident Dombrovskis auf Twitter: @VDombrovskis

EU-Kommissarin Thyssen auf Twitter: @mariannethyssen

Kommissar Moscovici auf Twitter: @Pierremoscovici

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland