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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 23. Mai 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 11 Min

Europäisches Semester: Kommission legt Reformempfehlungen für Mitgliedstaaten vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ihre länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt, in denen sie den Regierungen wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12-18 Monate anrät. Die europäische Wirtschaft wächst derzeit so schnell...

Der Frühjahrsprognose 2018 der Kommission zufolge wird das Wachstum in den kommenden zwei Jahren leicht nachlassen, aber dennoch stabil bleiben. In den heute vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen wird den Mitgliedstaaten angeraten, die positiven wirtschaftlichen Aussichten zu nutzen, um ausgehend von den bereits in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritten weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, der auch für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig ist, erklärte dazu: „Die europäische Wirtschaft wächst derzeit so schnell wie seit zehn Jahren nicht mehr. Dieser Trend dürfte sich in diesem und im nächsten Jahr fortsetzen. Es tauchen allerdings auch neue Risiken auf wie die Volatilität auf den weltweiten Finanzmärkten und der Handelsprotektionismus. Wir sollten die derzeitige günstige Konjunkturlage zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften nutzen. Das heißt, wir sollten Kapitalpuffer bilden, die den Ländern mehr Spielraum beim nächsten Konjunkturabschwung verleihen. Außerdem müssen Strukturreformen zur Förderung von Produktivität, Investitionen, Innovation und inklusivem Wachstum durchgeführt werden.“

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen äußerte sich wie folgt: „Diesmal liegt der Schwerpunkt der länderspezifischen Empfehlungen mehr denn je auf Beschäftigung, Bildung und sozialen Fragen. Dies zeigt die Entschlossenheit der Kommission, sich darauf zu konzentrieren, die europäische Säule sozialer Rechte in allen Mitgliedstaaten umzusetzen, und die Arbeits- und Lebensbedingungen für alle EU-Bürger zu verbessern.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, fügte hinzu: „Heute kommen wir unserem Ziel, die Folgen der Krise hinter uns zu lassen, einen Schritt näher. So wird unter anderem das Defizitverfahren gegen Frankreich nach neun Jahren eingestellt. Zum ersten Mal seit der Einführung der einheitlichen Währung werden alle Euro-Länder im Jahr 2018 ein Defizit von unter 3 Prozent des BIP aufweisen. Jahre verantwortungsvoller Haushaltspolitik waren nötig, damit die EU-Länder dies erreichen, und wir müssen sicherstellen, dass Verantwortung auch die Devise für die Zukunft bleibt. Deshalb richten wir die klare Botschaft an Ungarn und Rumänien, dass sie in diesem und im nächsten Jahr Maßnahmen ergreifen sollten, um die erhebliche Abweichung von ihren Haushaltszielen zu korrigieren. Vorbeugung ist die beste Medizin. Dementsprechend ist angesichts der derzeit starken Wirtschaft jetzt die beste Zeit, um die Entstehung ernsthafter Probleme zu verhindern.“

Die länderspezifischen Empfehlungen 2018

Die Empfehlungen sind auf die Stärkung der Grundlagen für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ausgerichtet. Sie stützen sich auf die umfassende Analyse der Kommission in den jüngsten Länderberichten‚ in der für einige Mitgliedstaaten Probleme im Zusammenhang mit den Hinterlassenschaften der Finanzkrise und Herausforderungen für die Zukunft aufgezeigt wurden.

Die verbesserten Wirtschaftsbedingungen machen es möglich, sich auf neue Prioritäten zu konzentrieren. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um in den einzelnen Ländern die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wobei zu berücksichtigen ist, wie stark die einzelnen EU-Volkswirtschaften, insbesondere die der Eurozone, miteinander verflochten sind.

Insbesondere fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Strukturreformen fortzusetzen, die darauf abzielen, das Unternehmensumfeld und die Investitionsbedingungen zu verbessern, vor allem Produkt- und Dienstleistungsmarktreformen sowie Maßnahmen zur Innovationsförderung, zur Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln und zur Korruptionsbekämpfung.

Die Mitgliedstaaten sollten vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, der Migration und dem Klimawandel ihre wirtschaftliche Widerstandskraft stärken. Nur krisenfeste Volkswirtschaften können eine langfristige wirtschaftliche Konvergenz und eine Verringerung der bestehenden Unterschiede zuwege bringen.

In diesem Jahr wird in den Empfehlungen in Anlehnung an die im November 2017 verkündete europäische Säule sozialer Rechte den sozialen Herausforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vermittlung erforderlicher Fachkompetenzen, wirksame und angemessene Netze der sozialen Sicherheit und die Verbesserung des sozialen Dialogs.

Den Ländern wird zudem empfohlen, Reformen durchzuführen, die ihre Erwerbsbevölkerung auf die Zukunft – unter anderem auf neue Beschäftigungsformen und die zunehmende Digitalisierung – vorbereiten, Einkommensungleichheiten verringern und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für junge Menschen schaffen.

Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen

Seit das Europäische Semester 2011 eingeführt wurde, haben die Mitgliedstaaten mehr als zwei Drittel der länderspezifischen Empfehlungen entweder vollständig umgesetzt oder dabei einige oder substanzielle Fortschritte erzielt. Angesichts der Priorität, die der Stabilisierung des Finanzsektors als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise eingeräumt wurde, wurden bei den Finanzdienstleistungen am meisten Fortschritte erzielt. Ferner sind zahlreiche Reformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen und zum Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung durchgeführt worden. Die Empfehlungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie in Bezug auf die Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage sind hingegen noch nicht in gleichem Maße umgesetzt worden. Weitere Anstrengungen sind auch bei der Verbesserung der Inklusivität und Qualität im Bildungswesen erforderlich.

Während der Amtszeit dieser Kommission ist das Europäische Semester zunehmend straffer und inklusiver geworden. Dennoch bleibt die Umsetzung der Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten noch immer hinter den Erwartungen zurück. Um die Mitgliedstaaten weiter bei der Umsetzung der vereinbarten Reformen zu unterstützen, schlägt die Kommission ein verbessertes haushaltspolitisches Instrumentarium vor.

Makroökonomische Ungleichgewichte werden weiter korrigiert

Die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wird fortgesetzt, doch sind gewisse Ursachen für Ungleichgewichte bislang nicht beseitigt worden und neue Risiken hinzugekommen. Während die Leistungsbilanzdefizite in mehreren Ländern korrigiert worden sind, bleiben die anhaltenden Überschüsse in anderen Mitgliedstaaten weitgehend unverändert. Der Schuldenabbau schreitet in unterschiedlichem Tempo voran, wobei die private und die öffentliche wie auch die Auslandsverschuldung in einigen Mitgliedstaaten weiter hoch bleiben. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Schulden auf einem soliden Abwärtspfad zu halten, um Anfälligkeiten in diesen Ländern zu verringern. In einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten müssen die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem starken Anstieg der Wohnimmobilienpreise eingehend beobachtet werden.

Im März 2018 stellte die Kommission in acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Irland, Spanien, Niederlande, Portugal und Schweden) Ungleichgewichte und in drei Ländern (Kroatien, Italien und Zypern) übermäßige Ungleichgewichte fest. Wie in den Vorjahren unterliegen all diese Mitgliedstaaten einem spezifischen Monitoring. Auf diese Weise kann die Kommission im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht politische Maßnahmen genau beobachten. Die Intensität dieses Monitoring-Prozesses richtet sich dabei nach dem Umfang der Herausforderungen und der Schwere der Ungleichgewichte.

Überprüfung der Flexibilität im Rahmen der bestehenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Im Jahr 2015 hat die Kommission Leitlinien für die optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspaket vorgesehenen Flexibilität vorgelegt. Auf Grundlage dieser Leitlinien billigte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ im Jahr 2016 einen Gemeinsam vereinbarten Standpunkt zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Darin wurde die Kommission dazu verpflichtet, die Anwendung der sogenannten „Strukturreformklausel“ und der „Investitionsklausel“ bis Ende Juni 2018 zu überprüfen.

Die Überprüfung ergab, dass die wichtigsten Ziele der Leitlinien der Kommission und des Gemeinsam vereinbarten Standpunkts zur Flexibilität weitgehend erreicht worden sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Inanspruchnahme dieser Flexibilität ermöglicht hat, das richtige Gleichgewicht zwischen verantwortungsvoller Fiskalpolitik und Wachstumsförderung zu finden. Das Gesamthaushaltsdefizit im Euroraum, das 2009 auf einem Rekordhoch von 6,3 Prozent des BIP lag, dürfte dieses Jahr auf 0,7 Prozent des BIP sinken. Die Schuldenquote dürfte von 94,2 Prozent im Jahr 2014 auf 86,5 Prozent im Jahr 2018 sinken.

Dieser Ansatz ermutigt die Mitgliedstaaten, in Zukunft ihre Konsolidierungsanstrengungen zu verstärken, wenn die Konjunkturlage günstig ist, um die EU-Volkswirtschaften widerstandsfähiger zu machen. Da der wirtschaftliche Aufschwung in Europa bereits seit fünf Jahren anhält, ist es nun an der Zeit, Kapitalpuffer zu bilden.

Leitlinien und Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Ausgehend von der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2018 bieten die länderspezifischen Empfehlungen den Mitgliedstaaten fiskalpolitische Orientierungshilfen für das Jahr 2019. Die Kommission hat auch eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffen.

Die Kommission empfiehlt, das Defizitverfahren gegen Frankreich einzustellen. Damit unterläge nur noch ein Mitgliedstaat (Spanien) der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, während es 2011 noch 24 Länder waren.

Außerdem hat die Kommission für Belgien und Italien Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder das im Vertrag verankerte Schuldenstandskriterium erfüllen. Im Falle Italiens zeigt die Analyse, dass das Schuldenstandskriterium derzeit als erfüllt angesehen werden sollte, vor allem weil Italien die Vorgaben der präventiven Komponente des Pakts im Jahr 2017 weitgehend erfüllt hat.

Für Belgien lagen keine hinreichend soliden Nachweise dafür vor, dass das Land die Anforderungen der präventiven Komponente nicht erfüllt hätte. Somit konnte nicht abschließend festgestellt werden, ob Belgien das Schuldenstandskriterium derzeit erfüllt oder nicht. Die Kommission wird auf Basis der Ex-post-Daten für 2018, die im Frühjahr 2019 zu übermitteln sind, erneut prüfen, ob die beiden Länder die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten.

Die Kommission hat eine Verwarnung an Ungarn und Rumänien bezüglich der von ihr festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2017 gerichtet. Die Kommission schlägt dem Rat vor, eine Empfehlung an Ungarn zu richten, damit das Land 2018 geeignete Maßnahmen ergreift, um diese erhebliche Abweichung zu korrigieren. In Bezug auf Rumänien, das bereits Gegenstand eines Verfahrens wegen erheblicher Abweichung ist, empfiehlt die Kommission dem Rat, einen Beschluss über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen zu erlassen und eine Empfehlung abzugeben, mit der er dem Land anrät, 2018 und 2019 Maßnahmen zu ergreifen, um die erhebliche Abweichung zu korrigieren.

Die Kommission veröffentlicht heute auch ihre Stellungnahme zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens, die Spanien vorlegen musste, da die im letzten Oktober übermittelte Übersicht auf der Annahme einer unveränderten Politik beruhte. Die Kommission ist der Auffassung, dass die aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, da sie in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon ausgeht, dass das Gesamtdefizit Spaniens im Jahr 2018 unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP liegen wird. Dennoch wird in der Stellungnahme festgestellt, dass voraussichtlich weder das in der Inverzugsetzung des Rates von 2016 geforderte Ziel für das Gesamtdefizit noch die geforderte Konsolidierungsanstrengung in diesem Jahr erreicht werden.

Hintergrund

Die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaatenwerden jedes Jahr angepasst, um den erzielten Fortschritten und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Ihr Inhalt spiegelt die übergeordneten Prioritäten wider, die in der Rede des Präsidenten zur Lage der Union und im Jahreswachstumsbericht skizziert wurden. Bei den Euro-Mitgliedstaaten spiegeln sie auch die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet wider. Die Analysen und Orientierungshilfen im Rahmen des Europäischen Semesters fügen sich in die längerfristige Vision der Strategie Europa 2020 ein.

Im März 2018 hat die Kommission im Rahmen des sogenannten Winterpakets 2018 ihre Länderberichte vorgelegt, in denen sie die wirtschaftlichen und sozialen Daten jedes Mitgliedstaats eingehend analysiert. Die Kommission steht sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene in engem Dialog mit den Mitgliedstaaten, um zu einem gemeinsamen Verständnis der Feststellungen dieser Berichte zu gelangen.

Im April haben die Mitgliedstaten ihre Nationalen Reformprogramme sowie ihre aktualisierten haushaltspolitischen Strategien in Form der Stabilitätsprogramme (Euro-Länder) bzw. Konvergenzprogramme (Nicht-Euro-Länder) übermittelt.

Die heutigen Empfehlungen basieren auf den Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und den im vergangenen Monat vorgelegten Programmen, auf Daten von Eurostat und der vor Kurzem veröffentlichten Frühjahrsprognose 2018 der Kommission.

Außerdem hat die Kommission heute den Konvergenzbericht 2018 veröffentlicht, in dem die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung des Euro bewertet werden und der sich auf die sieben nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Länder bezieht, die rechtlich zur Einführung des Euro verpflichtet sind: Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn.

Die nächsten Schritte

Die Kommission ersucht den Rat, die länderspezifischen Empfehlungen anzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die zuständigen EU-Minister werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor diese von den Staats- und Regierungschefs gebilligt werden. Danach ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen im Wege ihrer nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik im Zeitraum 2018-2019 umzusetzen.

Weitere Informationen:

Memo zum Frühjahrspaket 2018 des Europäischen Semesters

Mitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen 2018

Länderspezifische Empfehlungen 2018

Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland (deutsche Fassung folgt)

Defizitverfahren gegen Frankreich

Verfahren wegen erheblicher Abweichung gegen Ungarn

Verfahren wegen erheblicher Abweichung gegen Rumänien

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV für Belgien

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV für Italien

Stellungnahme zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens

Factsheet zu wichtigen Arbeitsmarkt- und Sozialdaten

Pressemitteilung zum Konvergenzbericht 2018

Wirtschaftsprognose – Frühjahr 2018

Zeitplan für das Europäische Semester

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2018

Europäisches Semester – Winterpaket 2018

Mitteilung zu den Länderberichten 2018

Länderberichte 2018

Europäisches Semester – Herbstpaket 2017: Streben nach nachhaltigem und inklusivem Wachstum

Warnmechanismusbericht 2018

Jahreswachstumsbericht 2018

Europäische Säule sozialer Rechte

Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland