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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Oktober 2018Vertretung in Deutschland

Europäisches Solidaritätskorps: Zahlreiche neue Projekte können jetzt starten

Ab morgen (Freitag) können viele neue Projekte des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) an den Start gehen. Grundlage ist die heute (Donnerstag) im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung zur Bereitstellung einer Rechtsgrundlage und eines eigenen...

Der für Bildung, Kultur, Jugend und Sport zuständige Kommissar Tibor Navracsics sagte: „Ich freue mich sehr, dass das Europäische Solidaritätskorps dank dieser vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommenen Verordnung nun auf eine festere Grundlage gestellt wird. Es wird mindestens 100.000 jungen Menschen ermöglichen, bis Ende 2020 an Solidaritätsprojekten teilzunehmen."

Das Europäische Solidaritätskorps ermöglicht es Menschen und Gemeinschaften in Not zu helfen, gleichzeitig können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre eigenen beruflichen Fähigkeiten und interkulturellen Kompetenzen verbessern. Im Mai 2017 legte die Kommission einen Vorschlag vor, dem EU-Solidaritätskorps bis 2020 mehr als 340 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und ihm eine eigene Rechtsform zu geben. Im Juni wurde eine politische Einigung über diesen Vorschlag erzielt, und diese Vereinbarung tritt nun ab morgen in Kraft. Eine erste Ausschreibung für Projekte im Rahmen dieser neuen Struktur wurde bereits im August gestartet. Darüber hinaus hat die Kommission für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagen, 1,26 Mrd. Euro für das Corps bereitzustellen.

Seit seiner Gründung im Dezember 2016 haben 76.000 junge Menschen Interesse gezeigt, bei Solidaritätsaktionen in ganz Europa zu helfen. Fast 9.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Aktivitäten bereits in Projekten begonnen, die sich mit verschiedene Themen wie Umwelt, Kultur, sozialen Diensten, Flüchtlingshilfe, Unterstützung von Migranten, Kindern oder älteren Menschen befassen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Das Spektrum der Projekte, die gefördert werden können, ist breiter denn je. Neben längeren individuellen Freiwilligentätigkeiten, Praktika und beruflichen Tätigkeiten im Solidaritätsbereich sind auch folgende Projekte förderfähig:

  • Organisationen können Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von 2 Wochen bis 2 Monaten anbieten. Zuvor müssen die Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen. Der Antrag hierfür kann jederzeit bei der nationalen Agentur für Erasmus+ oder in bestimmten Fällen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
  • Nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Wenn sie sich zu einer Gruppe mit mindestens 5 Personen zusammenschließen, können sie eigene solidarische Vorhaben umsetzen.
  • Bestimmte Projekte des Europäischen Solidaritätskorps stehen auch Organisationen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie aus anderen Partnerländern offen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 4. Oktober 2018
Factsheet European Solidarity Corps in Action, State of Play, September 2018

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland