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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung23. November 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Europas Plan zur Krebsbekämpfung: Verbot von erhitzten aromatisierten Tabakwaren tritt in Kraft

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem hellen lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Links wird der Kreis durch die Darstellung einer Person auf einer Sportmatte unterbrochen. Mittig rechts unterbricht die Darstellung eines Krankenhauses den Kreis. In der Mitte sieht man einen Kopf im Porträt, die Person schaut nach rechts. Am Kopf der Person sieht man ein (Apotheker)Kreuz.

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Tabakkonsum einzudämmen, um Lungenkrebs zu bekämpfen. Ein wichtiger Baustein ist das heute in Kraft getretene Verbot von aromatisierten erhitzten Tabakwaren. Dieses Verbot ist eine Reaktion auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs dieser Produkte in der EU. Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Tabak verursacht 90 Prozent der Lungenkrebsfälle. Es ist von entscheidender Bedeutung, Stellung zu beziehen, um den Tabakkonsum einzudämmen, zumal ständig neue Produkte auf den Markt kommen. Dank des Verbots werden unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junge Menschen, besser vor den schädlichen Auswirkungen dieser Produkte geschützt.“

Der europäische Plan zur Krebsbekämpfung hat eine „tabakfreie Generation" zum Ziel, das heißt, dass bis 2040 weniger als 5 Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren.

Die delegierte Richtlinie verbietet erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Erhitzte Tabakerzeugnisse sind neuartige Tabakerzeugnisse, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenden Stoff zu erzeugen, das dann von Nutzerinnen bzw. Nutzern inhaliert wird.

Das Verbot gilt nicht für elektronische Zigaretten.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen Die neuen Vorschriften werden ab dem 23. Oktober 2023 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis dahin gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, um den Bestand an aromatisierten erhitzten Tabakerzeugnissen zu verkaufen.

Weitere Informationen:

Die Daily News vom 23.11.2022

Die Bemühungen der Kommission für weniger Tabakkonsum

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ) , Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Transparenzhinweis: Diese Pressemeldung ersetzt die ursprüngliche Meldung vom 23.11.2022. Darin war fälschlicherweise von E-Zigaretten die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland