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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 18. Mai 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Falsche Angaben zur Übernahme von WhatsApp: Facebook büßt mit 110 Millionen Euro Strafe

Die Europäische Kommission hat gegen Facebook eine Geldbuße in Höhe von 110 Millionen Euro verhängt. Das gab die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager heute (Donnerstag) in Brüssel bekannt. Das Unternehmen hatte 2014 gegenüber der EU...

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(18.5.2017) - Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor. Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können.“

Als Facebook im Jahr 2014 die Übernahme von WhatsApp zur Genehmigung anmeldete, teilte das Unternehmen der Kommission mit, dass es nicht in der Lage sei, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den bei Facebook bzw. bei WhatsApp unterhaltenen Benutzerkonten vorzunehmen. Facebook machte diese Angabe sowohl auf dem Anmeldeformular als auch in einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission.

Im August 2016 kündigte WhatsApp im Rahmen einer Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzbestimmungen jedoch die Möglichkeit an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen.

Am 20. Dezember 2016 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Facebook, in der sie ihre einschlägigen Bedenken darlegte.

Die Kommission hat festgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile – entgegen den von Facebook im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von 2014 gemachten Angaben – bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass den Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war.

Der heutige Beschluss wirkt sich nicht auf den im Oktober 2014 erlassenen Beschluss aus, mit dem die Kommission den Zusammenschluss auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt hat. Der Genehmigungsbeschluss beruhte auf einer Reihe von Faktoren, die über die Möglichkeit des automatische Abgleichs von Benutzerkonten hinausgehen. Die Kommission hatte damals auch das hypothetische Szenario betrachtet, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Auf dieser Grundlage stellt sie fest, dass die von Facebook gemachten unrichtigen bzw. irreführenden Angaben zwar relevant waren, aber keinen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsbeschlusses hatten.

Der heutige Beschluss steht überdies weder mit laufenden nationalen Kartellrechtsverfahren im Zusammenhang noch mit Fragen des Schutzes der Privatsphäre, des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes, die die im August 2016 erfolgte Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp unter Umständen aufwerfen könnten.

Der EU-Fusionskontrollverordnung zufolge müssen Unternehmen im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens sachlich richtige, nicht irreführende Angaben machen. Dies ist wichtig, damit die Kommission Fusionen und Übernahmen in wirksamer Weise fristgerecht prüfen kann. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Angaben sich auf das abschließende Ergebnis der Prüfung des Zusammenschlusses auswirken.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

EU-Fusionskontrollverordnung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland