
Die Verhandlungen basierten auf dem Vorschlag der Kommission für die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC), der von Umwelt- und Fischereikommissar Karmenu Vella vorgelegt wurde. Mit der heute Morgen getroffenen Vereinbarung werden im Jahr 2018 Fangbeschränkungen für 53 Bestände auf das Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) angehoben, 9 mehr als im Jahr 2017. Zum ersten Mal auf EU-Ebene wurde vereinbart, die Aalfischerei für drei Monate während der Migrationsperiode zu schließen. Darüber hinaus verpflichteten sich die Mitgliedstaaten zu zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Aale während ihres gesamten Lebenszyklus und in allen Meeresgebieten. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, sowohl für die Wiederauffüllung der Bestände als auch für den Schutz der von dieser Fischerei abhängigen Gemeinschaften.
Kommissar Vella begrüßte das Ergebnis: „Wir sind unserem Ziel, bis 2020 alle Bestände nachhaltig zu befischen, ein gutes Stück nähergekommen. Mit der heutigen Vereinbarung unterliegen im kommenden Jahr zwei Drittel aller Fische im Atlantik und in der Nordsee nachhaltigen Fangbeschränkungen. Unseren Fischern gilt meine besondere Anerkennung. Unsere jährlichen Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Fischerei werden sich langfristig auszahlen.“
Da die Größe einiger wichtiger Fischbestände zunimmt, steigt auch die Rentabilität des Fischereisektors. Ausgeweitet werden die zulässigen Fangquoten zum Beispiel für Hering und Kabeljau. Das heutige Abkommen über die Fangmöglichkeiten beläuft sich auf über 5 Mrd. Euro und kommt mehr als 50 000 Fischern zugute.
Weitere Informationen:
Die Rede des Kommissars für Fischerei Karmenu Vella
Die vollständige Pressemitteilung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Dezember 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland