
(20.12.2016) - Die vorläufige Einigung, die die Gesetzgeber heute erzielt haben, muss nun noch formell von Rat und Parlament beschlossen werden. Sie enthält einen Großteil der Vorschläge der Europäischen Kommission. Dazu gehört ein Verbot automatischer Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden. Sammler und Museen werden in die Richtlinie einbezogen und müssen künftig wie auch Privatpersonen Genehmigungen für den Erwerb von Feuerwaffen vorlegen. Es wird Regeln zur Deaktivierung von Feuerwaffen und zum Internet-Handel mit Waffen geben. Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten wird verbessert.
Gleichzeitig bedauert die Kommission, dass Parlament und Rat einige Teile der ursprünglichen Vorschläge nicht übernommen haben. Die Kommission hatte ehrgeizigere Vorschläge hinsichtlich eines Verbots der gefährlichsten halbautomatischen Waffen gemacht (inklusive aller halbautomatischen Waffen des Typs AK47 und AR15). Sie wollte zudem die Magazinkapazität für halbautomatische Waffen auf 10 Schuss beschränken.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt): Firearms: Agreement on Commission proposal to increase citizens' security
Fragen und Antworten (deutsche Übersetzung folgt): Firearms Directive
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Dezember 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland