Die Kommission holt gezielte Stellungnahmen ein, etwa zu Änderungen bestehender Instrumente (z. B. Peer Reviews), zur Übertragung neuer Aufgaben (z. B. Festlegung gemeinsamer strategischer Aufsichtsprioritäten der Union) oder zu Änderungen der Governance. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in einen Bericht zur Überprüfung der ESAs einfließen, der in der Gründungsverordnung der ESAs vorgeschrieben ist und auch im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 2020 skizziert wurde. Dieser Bericht soll einen Beitrag zu einer breiteren Debatte über die aufsichtliche Konvergenz und das Funktionieren des einheitlichen EU-Regelwerks für Finanzdienstleistungen leisten.
Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sagte dazu: „Die Entwicklung des Aufsichtsrahmens für zunehmend integrierte Kapitalmärkte erfordert sorgfältige Überlegungen und eine breite Konsultation der Beteiligten. Eine konvergente Aufsicht und die Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden sind notwendig, wenn wir wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen und Finanzstabilität und Anlegerschutz gewährleisten wollen. Dies gilt insbesondere in einer Welt nach dem Brexit, in der es mehrere Finanzzentren in der EU gibt“.
Die Konsultation ist hier online verfügbar. Sie können 10 Wochen lang Feedback einreichen.
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12 März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland