Die SFD garantiert, dass in solche Systeme eingegebene Transaktionen auch endgültig abgewickelt werden, unabhängig davon, ob ein Marktteilnehmer insolvent geworden ist. Die Teilnehmer an designierten Systemen können z.B. Finanzinstitute wie Banken, Systembetreiber wie Zentralverwahrer (CSD) oder zentrale Gegenparteien (CCP) sein. Die FCD hat einen EU-Rechtsrahmen für die Entgegennahme und Verwertung von Finanzsicherheiten geschaffen. Letztere bestehen aus Bargeld, Finanzinstrumenten oder Kreditforderungen.
Harmonisierte Vorschriften für Sicherheiten verringern Verluste und fördern das grenzüberschreitende Geschäft und die Wettbewerbsfähigkeit. Die Konsultationen bleiben für 12 Wochen geöffnet.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Februar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland