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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Februar 2021Vertretung in Deutschland

Finanzmärkte: Kommission konsultiert zu Regeln für Nachhandelsdienstleistungen

Die Europäische Kommission leitet heute (Freitag) zwei miteinander verbundene Konsultationen ein, um Meinungen zu den Vorschriften für Nachhandelsdienstleistungen an den Finanzmärkten einzuholen. Die Antworten auf diese Konsultationen werden in einen...

Die SFD garantiert, dass in solche Systeme eingegebene Transaktionen auch endgültig abgewickelt werden, unabhängig davon, ob ein Marktteilnehmer insolvent geworden ist. Die Teilnehmer an designierten Systemen können z.B. Finanzinstitute wie Banken, Systembetreiber wie Zentralverwahrer (CSD) oder zentrale Gegenparteien (CCP) sein. Die FCD hat einen EU-Rechtsrahmen für die Entgegennahme und Verwertung von Finanzsicherheiten geschaffen. Letztere bestehen aus Bargeld, Finanzinstrumenten oder Kreditforderungen.

Harmonisierte Vorschriften für Sicherheiten verringern Verluste und fördern das grenzüberschreitende Geschäft und die Wettbewerbsfähigkeit. Die Konsultationen bleiben für 12 Wochen geöffnet.

Weitere Informationen:

SFD-Konsultation

FCD-Konsultation

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland