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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 30. Oktober 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Fischereisektor: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung im Zusammenhang mit dem Brexit

Fischkutter Nordsee
dpa Bildfunk

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 20 Millionen Euro genehmigt. Diese Regelung soll den Fischereisektor unterstützen, der von den Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU betroffen ist.

Ziel der Regelung ist es, Eigner von in Deutschland registrierten Fischereifahrzeugen für Einkommensverluste im Zusammenhang mit den Brexit-bedingten Kürzungen der Fischereiquoten zu entschädigen. Eigner von Fischereifahrzeugen mit einer Gesamtlänge von 24 Metern oder weniger können für maximal 15 Prozent der geschätzten Einkommensverluste entschädigt werden. Eigner von Fischereifahrzeugen mit einer Länge von mehr als 24 Metern haben Anspruch auf maximal 10 Prozent der Einkommensverluste. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.

Die Einzelheiten

Die Maßnahme soll aus der Brexit-Anpassungsreserve finanziert werden. Sie wurde eingerichtet, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Brexit abzufedern – vorbehaltlich der Genehmigung gemäß den besonderen Bestimmungen für die Finanzierung aus diesem Instrument.

Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Regionen unter bestimmten Bedingungen fördern können, sowie auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Gemeinsamen Fischereipolitik fördert und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen

Daily News vom 30. Oktober

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Deutschland