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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 31. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Fluggastrechte bei Flugausfall: Weitere Online-Reisebüros verpflichten sich zu zügiger Rückerstattung

Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) haben sich Expedia und Lastminute.com verpflichtet, Verbrauchern und Verbraucherinnen besser über ihre Rechte zu informieren. Außerdem wollen sie sicherzustellen, dass die Verbraucher im Falle einer Flugstornierung durch die Fluggesellschaft innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung ihres Tickets erhalten. 

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Flugausfälle können für Reisende äußerst störend sein. Es ist einfach eine Frage der grundlegenden Fairness, dass Passagiere unverzüglich eine Rückerstattung erhalten. Ich freue mich, dass die Liste der Online-Reisebüros, die sich zu dieser grundlegenden Verpflichtung bekennen, immer länger wird. Es müssen sich noch mehr anschließen, um faire Dienstleistungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Luftfahrtbranche zu gewährleisten.“

Details zu den eingegangenen Verpflichtungen 

Expedia und Lastminute.com haben sich verpflichtet, die folgenden Punkte einzuhalten: 

  • Im Falle von Flugstornierungen werden sie die Rückerstattungen der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an die Verbraucher weiterleiten, sodass die Rückerstattung für den Verbraucher innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt. Darüber hinaus haben sie erklärt, alle Rückstände bei den Rückerstattungen aufgearbeitet zu haben;
  • Kontaktdaten der Online-Reisebüros wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden deutlich auf den Websites bereitgestellt, damit Verbraucher leicht Kontakt aufnehmen können;
  • Informationen zu den spezifischen Vorteilen der verschiedenen Servicepakete, die von den Online-Reisebüros angeboten werden, werden für Verbraucher klarer dargestellt;
  • Die Verbraucher werden klar über ihre gesetzlichen Rechte auf Umbuchung oder Erstattung gemäß der Fluggastrechteverordnung informiert, wenn die Fluggesellschaft ihre Flüge storniert. Sie werden auch klar darüber informiert, wenn der Flug storniert wurde;
  • Die Verbraucher werden klar über die Folgen informiert, die bestimmte von Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen für die Verbraucherrechte im Falle einer Flugunterbrechung haben können 

Mehr Schutz für Verbraucher

Der Dialog wurde von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde geleitet. Mit ihm sollten Online-Reisebüros ermutigt werden, freiwillig Praktiken einzuführen für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Kenntnis ihrer Rechte. Ein weiteres Ziel war es, dass die Plattformen die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften gewährleisten. 

Lastminute.com hat sich bereit erklärt, die meisten der Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2025 und vollständig bis zum 1. September 2025 umzusetzen. Expedia hat erklärt, dass seine Praktiken im Einklang mit den vereinbarten Verpflichtungen stehen.

Hintergrund

Der Dialog baut auf der koordinierten Aktion des Kooperationsnetzes für den Verbraucherschutz im Jahr 2023 auf, in deren Rahmen Edreams ODIGEO, die Etraveli Group und Kiwi.com die gleichen Verpflichtungen eingegangen sind. Damit halten insgesamt fünf große Online-Reisebüros dieselben Verpflichtungen ein.

Weitere Schritte

Das Netz der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird überwachen, ob Expedia und Lastminute.com die Verpflichtungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens korrekt umgesetzt haben. Es wird auch weiterhin die Umsetzung der Verpflichtungen durch Edreams ODIGEO, Etraveli Group und Kiwi.com überwachen. Darüber hinaus wird das Netz weiterhin bei anderen Online-Reisebüros für diese Verpflichtungen werben.

Weitere Informationen 

Vollständig Pressemitteilung

EU-Fluggastrechte

Koordinierte Verbraucheraktionen: Flugreisen

Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland