Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Juni 2016Vertretung in Deutschland

Fluggastrechte besser durchsetzen: Kommission veröffentlicht Leitlinien

Die EU-Kommission will, dass die geltenden Rechte für die Fluggäste in der EU besser umgesetzt werden. Deshalb hat sie heute neue Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen den Fluggästen das Reisen vereinfachen, Luftfahrtunternehmen helfen, die Regeln...

picture_19a.jpg

(10.6.2016) „Im Verkehr geht es zuerst und zuvorderst um Menschen, und ich bin stolz, dass die EU Passagieren aller Verkehrsträger Schutz gewährt. Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit, um sicherzustellen, dass die Regeln ordnungsgemäß angewandt werden. Allen Fluggästen aus der EU sollte das Schutzniveau geboten werden, auf das sie Anspruch haben, “ sagte die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc.

Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte gehören zu den fortschrittlichsten der Welt, denn sie bieten Personen, die mit dem Flugzeug aus der oder in die EU reisen, bei unerwarteten Vorkommnissen einen hohen Schutz. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 haben sich allerdings zahlreiche Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf den Inhalt und den Anwendungsbereich ausgewirkt. Die neuen Leitlinien sollen hier für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit schaffen.

Die heute veröffentlichen Leitlinien fassen die bestehende Rechtsprechung zusammen und enthalten eine Übersicht über bestehende Praktiken. Besonders hervorzuheben sind:

  • Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel.
  • Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
  • Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010.

Die Leitlinien gelten, bis die neue Verordnung über Fluggastrechte, die die Kommission 2013 vorgeschlagen hat, erlassen wird und in Kraft tritt. Das Rechtsetzungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat läuft noch.

Weitere Informationen:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu den Fluggastrechten

Fluggastrechte sowie die App für Smartphones

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John) Tel. +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland