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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Fluggastrechte in der EU: 500.000 Gutscheine für Flugtickets erstattet

Flugzeug.

Der Dialog der EU-Kommission und des Verbraucherschutznetzs (CPC-Netz) mit Fluggesellschaften nach den massiven Flugstreichungen in der Anfangsphase der Pandemie zeigt Erfolge: 16 große europäische Fluggesellschaften, unter anderem Lufthansa und Eurowings, haben der Kommission bestätigt, dass sie über 500.000 Fluggutscheine erstattet haben. Die Gutscheine wurden den Verbrauchern für annullierte Flüge während der COVID-19-Pandemie ausgestellt. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders zeigte sich zufrieden, dass die Fluggesellschaften ihre Verpflichtungen aus der massiven Annullierungskrise von 2020 insgesamt umgesetzt haben. Er forderte jedoch weitere Anstrengungen, da die Reisenden aktuell wieder zahlreiche Verspätungen und Annullierungen erleben. „Wir werden genau verfolgen und prüfen, wie den Fluggästen gegebenenfalls Erstattungen oder Entschädigungen gezahlt werden, um eine strikte und sorgfältige Anwendung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.“

In dem Dialog mit EU-Kommission und Verbraucherschützern 2021 hatten sich die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, ihre Praktiken mit dem EU-Recht für Verbraucher- und Passagierrechte in Einklang zu bringen.

Zu den Verpflichtungen gehören:

  • Abbau von Erstattungsrückständen und rechtzeitige Entschädigung der Fluggäste;
  • bessere Information der Verbraucher über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Annullierung von Flügen;
  • Angebot an die Verbraucher, Gutscheine gegen Geld einzutauschen, wenn ihnen zuvor Gutscheine ausgestellt worden waren.

Aus den Berichten der Fluggesellschaften geht hervor, dass sie den größten Teil ihrer Erstattungsrückstände abgebaut haben. Auch haben sie ihre Websites, E-Mails und sonstigen Kommunikationsmittel angepasst, um die Verbraucher besser über ihre Rechte bei Flugannullierungen zu informieren. Die Fluggesellschaften haben außerdem mehr als 2,5 Millionen Verbraucher kontaktiert, die im Besitz von ungenutzten Gutscheinen waren. Mehr als 500.000 dieser Verbraucher haben sich entschieden, ihr Geld zurückzubekommen.

Nächste Schritte

Im Anschluss an den Dialog mit den Fluggesellschaften hat das CPC-Netz kürzlich einen Dialog über die Praktiken von vier großen europäischen Flugvermittlern eingeleitet: eDreams ODIGEO, Etraveli, Kiwi.com und Otravo. Dabei geht es vor allem um folgende Themen: Informationen über die Rechte der Verbraucher bei Stornierungen, Erstattungen bei Flugstornierungen und Kundenservice der Vermittler.

Parallel dazu führt die Kommission gerade eine Überprüfung der Pauschalreiserichtlinie sowie der Bestimmungen über Fluggastrechte durch - wie in ihrer neuen Verbraucheragenda vom November 2020 angekündigt und aufbauend auf einem 2021 veröffentlichten Bericht. Die Kommission will ihre Vorschläge dazu im kommenden Jahr vorlegen.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Das Verbraucherschutznetzwerk

Informationen zu den Fluggastrechten

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland