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Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. Mai 2017Vertretung in Deutschland

Flugsicherheit in der EU: Schwarze Liste aktualisiert

Die EU-Kommission streicht alle Luftfahrtunternehmen Benins und Mosambiks von der EU-Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist. Sie nimmt aber auch vier Luftfahrtunternehmen, jeweils eines aus Nigeria, St. Vincent und...

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(16.05.2017) - Da sich die Flugsicherheitslage in den Ländern Benin und Mosambik verbessert hat, wurden die Luftfahrtunternehmen zugelassen. Dagegen wurden die Luftfahrtunternehmen Med-View (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe) in die Liste aufgenommen, nachdem die Europäische Agentur für Flugsicherheit Sicherheitsmängel festgestellt hatte.

Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 181 Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:

  • 174 in 16 Staaten zugelassenen Fluggesellschaften, wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
  • sieben einzelnen Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe).

Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Luftfahrtunternehmen Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).

Mit der EU-Flugsicherheitsliste soll für die Bürgerinnen und Bürger in Europa ein höchstmögliches Flugsicherheitsniveau gewährleistet werden – eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015 von der Kommission verabschiedeten Luftfahrtstrategie. Die EU-Kommission schreibt nichteuropäische Luftfahrtunternehmen auf die Liste für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen.

Sie hilft jedoch auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards in den betroffenen Ländern, so dass letztendlich Luftfahrtunternehmen aus diesen Ländern Flüge von und nach Flughäfen der Europäischen Union durchführen können. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.

Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 25. bis 27. April im EU-Flugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zudem wurde die Aktualisierung vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.

Weitere Informationen:

Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist

Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft

EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland