
(16.05.2017) - Da sich die Flugsicherheitslage in den Ländern Benin und Mosambik verbessert hat, wurden die Luftfahrtunternehmen zugelassen. Dagegen wurden die Luftfahrtunternehmen Med-View (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe) in die Liste aufgenommen, nachdem die Europäische Agentur für Flugsicherheit Sicherheitsmängel festgestellt hatte.
Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 181 Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:
- 174 in 16 Staaten zugelassenen Fluggesellschaften, wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
- sieben einzelnen Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe).
Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Luftfahrtunternehmen Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).
Mit der EU-Flugsicherheitsliste soll für die Bürgerinnen und Bürger in Europa ein höchstmögliches Flugsicherheitsniveau gewährleistet werden – eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015 von der Kommission verabschiedeten Luftfahrtstrategie. Die EU-Kommission schreibt nichteuropäische Luftfahrtunternehmen auf die Liste für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen.
Sie hilft jedoch auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards in den betroffenen Ländern, so dass letztendlich Luftfahrtunternehmen aus diesen Ländern Flüge von und nach Flughäfen der Europäischen Union durchführen können. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.
Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 25. bis 27. April im EU-Flugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zudem wurde die Aktualisierung vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.
Weitere Informationen:
Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft
EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland